Presse-Statement: foodwatch zum Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg im Prozess um Becel pro.activ
Hamburg, 1. September 2015. Zum heute verkündeten Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg und zur Abweisung der foodwatch-Klage gegen Unilever in Sachen Becel pro.activ erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass wir den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen werden.
Unilever sollte einmal die einfache Frage beantworten: Ist es eine Tatsache, dass es keine Hinweise auf Nebenwirkungen bei Becel pro.activ gibt – ja oder nein? Oder ist es nur eine Meinung?
Wir haben jetzt eine absurde Situation: Unilever darf öffentlich die Meinung vertreten, dass es keinen Hinweis auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gibt – gleichzeitig können wir belegen, dass eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Veröffentlichungen auf gesundheitliche Risiken hinweist. Das Presserecht reicht, jedenfalls nach Auffassung des Oberlandesgerichts, nicht aus, um Unilever eine Aussage zu verbieten, die nachweislich falsch und zudem gefährlich ist. Für die Verbraucher, die auf die Sicherheit ihrer Lebensmittel vertrauen müssen, ist dies mehr als unbefriedigend. Die Verbraucher sind weder vor riskanten Quasi-Medikamenten im Lebensmittelgewand geschützt noch davor, dass ein Hersteller mögliche Risiken einfach leugnet.
Wir haben deshalb bei der Europäischen Kommission den Antrag gestellt, Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Die Zulassung und die damit verbundene Sicherheitsprüfung stammen aus dem Jahr 2000 – zu einem Zeitpunkt, als die kritischen Studien noch gar nicht vorlagen. Die 15 Jahre alte Zulassung bildet nicht den heutigen Stand der Wissenschaft ab. Es ist offensichtlich, dass Unilever seiner Verantwortung als Hersteller nicht gerecht wird und seinen Kunden weiterhin gesundheitliche Risiken zumutet. Darauf muss die Europäische Kommission reagieren. Der vorsorgende Gesundheitsschutz gebietet es, ein Produkt vom Markt zu nehmen, dessen Sicherheit so sehr in Zweifel steht.
Fakt ist: Unilever kann weder die Sicherheit noch den gesundheitlichen Nutzen von Becel pro.activ belegen. Die europäische Novel-Food-Verordnung sagt klar, dass von einem zugelassenen Produkt keine Gesundheitsrisiken ausgehen dürfen. Das ist bei Becel pro.activ nicht gewährleistet – deshalb muss es die EU vom Markt nehmen, wenn der Hersteller diesen Schritt nicht freiwillig geht.“
Links:
- Informationen und E-Mail-Aktion zu Becel pro.activ: http://tinyurl.com/becelproactiv
- E-Mail-Aktion an Unilever: www.aktion-becel.foodwatch.de
Redaktionelle Hinweise:
- foodwatch-Antrag auf Entzug der Lebensmittelzulassung für Becel pro.activ an die EU-Kommission: http://tinyurl.com/becel-antrag
- Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: http://tinyurl.com/studien-pflanzensterine
- Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: http://tinyurl.com/faq-becelproactiv
- Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever: http://tinyurl.com/becel-chronologie
- Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist