Pressemitteilung 17.08.2017

Hygienemängel in bayerischen Lebensmittelbetrieben: foodwatch fordert Veröffentlichung der Namen notorischer Schmuddelbetriebe

Berlin, 17. August 2017. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Bekanntgabe jener Lebensmittelbetriebe gefordert, die wiederholt mit Hygieneverstößen auffallen. Mit einem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz will foodwatch erfahren, welche Betriebe erneut beanstandet wurden, nachdem sie in den Vorjahren durch gravierende Mängel aufgefallen waren. 

2016 und Anfang 2017 überprüfte das LGL im Schwerpunkt-Kontrollprogramm „Betriebe mit ehemals gravierenden Mängeln“ insgesamt 30 Betriebe. In 15 Betrieben stellten die Kontrollteams erneut „mittelgradige“ oder „gravierende“ Mängel fest. Das geht aus dem LGL-Jahresbericht 2016 und aus Angaben des LGL gegenüber foodwatch hervor. foodwatch beantragte beim LGL die Veröffentlichung der Kontrollberichte und der Namen dieser 15 Betriebe.

„Die Hälfte der Schmuddelbetriebe ist rückfällig geworden. Das zeigt, dass Lebensmittelkontrollen kaum abschreckend wirken, wenn ihre Ergebnisse geheim bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht, zu erfahren, welche Betriebe sauber und welche unhygienisch arbeiten. Erst eine Veröffentlichung aller Kontrollen schafft einen Anreiz für Betriebe, sich jeden Tag an die Hygieneregeln zu halten“, erklärte Johannes Heeg von foodwatch. „Es ist höchste Zeit für das Bayern-Smiley!“

Die Verbraucherorganisation fordert von Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf die Einführung eines „Bayern-Smileys“ nach dänischem Vorbild. In Dänemark sind die Lebensmittelbetriebe seit 2002 verpflichtet, die Ergebnisse von Hygienekontrollen an der Eingangstür auszuhängen. Die Prüfberichte sind zudem im Internet abrufbar. Zusammengefasst und bewertet wird das Ergebnis mithilfe eines Smiley-Systems. Seit Einführung des Smileys hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe in Dänemark halbiert, von 30 auf 15 Prozent (Deutschland verharrt seit Jahren bei rund 25 Prozent). Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland überhaupt ein Transparenzgesetz beschlossen – die neue schwarz-gelbe Landesregierung will das Vorhaben wieder stoppen.

Derzeit bietet das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) die einzige Möglichkeit, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. VIG-Anträge müssen von den Behörden innerhalb von einem Monat beantwortet werden. Sofern ein VIG-Antrag die Belange Dritter (z.B. Hersteller, Händler etc.) betrifft, erhalten diese die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, was die Frist auf zwei Monate verlängert. foodwatch kritisiert, dass VIG-Anträge häufig nur zeitverzögert, unvollständig und gegen hohe Gebühren bearbeitet werden.

Ende Juni hatte die Verbraucherorganisation amtliche Kontrollberichte zu acht bayerischen Großbäckereien veröffentlicht und dabei schwere Hygienemängel aufgedeckt. foodwatch forderte daraufhin eine Neuausrichtung der Lebensmittelüberwachung: Die Behörden müssten dazu verpflichtet werden, ausnahmslos alle Ergebnisse der amtlichen Kontrollen zu veröffentlichen.