Pressemitteilung 26.11.2002

Nitrofen: Einstweilige Verfügung

foodwatch hat in den letzten Monaten eine ausführliche Recherche zum so genannten Nitrofen-Skandal unternommen. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Recherche sind im Dossier "Nitrofen, Chronik einer angekündigten Vergiftung" zusammengefasst. Als Konsequenz der in der Recherche gewonnenen Erkenntnisse hat foodwatch Strafanzeige gestellt.

Auf Antrag der Raiffeisenhauptgenossenschaft Nord AG, Kiel, vertreten durch den Vorstand - die Herren Otto Kamerichs und Thorsten Pogge -, hat das Landgericht Kiel durch Beschluss vom 4.11.02 eine einstweilige Verfügung gegen foodwatch erlassen. Die einstweilige Verfügung besagt u.a., dass foodwatch es zu unterlassen habe, "wörtlich oder schriftlich oder sinngemäß im Einzelnen oder im Zusammenhang zu behaupten und/oder zu verbreiten oder in sonstiger Weise zu verlautbaren, gleich in welchem Medium, dass die Antragstellerin [die Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord, Anm. v. foodwatch] in den Nitrofen Skandal verstrickt sei ...".

foodwatch wird bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Auflagen der einstweiligen Verfügung befolgen. Dies heißt jedoch nicht, dass die in der einstweiligen Verfügung genannten Unterlassungsverpflichtungen Bestand haben.

Die Passagen der auf dieser Homepage gezeigten Dokumente, welche der einstweiligen Verfügung zuwiderlaufen, wurden geschwärzt bzw. entfernt. Das Dossier wird deshalb erst in Kürze wieder verfügbar sein.

foodwatch wird an dieser Stelle die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang informieren.