Pressemitteilung 13.04.2004

Nitrofen: Täter bleiben straffrei

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat foodwatch mitgeteilt, dass Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Nitrofen-Skandal gegen die Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG (NSP) eingestellt worden sind. Die NSP war Mieterin einer Lagerhalle in Malchin, die zu DDR-Zeiten als Lager für Pflanzenschutzmittel diente. Mindestens 1.000 Tonnen Ökogetreide wurden im Sommer 2001 in der Halle eingelagert und später an Mischfutterhersteller und Geflügelbetriebe ausgeliefert. Anfang 2002 fand das Labor des Babynahrungsherstellers Hipp in Fleischproben Nitrofenwerte, die bis zum 600-fachen über dem erlaubten Grenzwert lagen. Der Nitrofenskandal schädigte Dutzende von Ökobetrieben, deren Erzeugnisse betroffen waren. Die Ökobranche insgesamt erlitt einen beträchtlichen Vertrauensverlust. Das Pestizid Nitrofen wurde in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt, war jedoch wegen krebserregender Wirkung bereits Mitte der 80er Jahre in den USA verboten und durfte auch in Deutschland nicht mehr angewandt werden.

Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung des Verfahrens damit, dass gemäß den Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechtes entweder eine konkrete Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern oder Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden müsse. Für beide Vorwürfe seien jedoch keine hinreichenden Beweise erbracht worden. Lediglich Anhaltspunkte für fahrlässiges Verhalten lägen vor, weshalb das Verfahren nun an die zuständigen Verwaltungsbehörden zur Überprüfung gehe.

Dazu erklärt foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: "Der Nitrofenfall folgt dem üblichen Muster der Lebensmittelskandale der letzten Jahre. Erst geben Politiker vollmundige Erklärungen ab, doch dann bleibt alles beim Alten. Renate Künast hatte im Bundestag gefordert: 'Die Täter müssen bestraft werden!' Aber außer einer Verschärfung von Meldepflichten im Futtermittelbereich ist nichts passiert. Muss es erst Tote und Verletzte geben, damit härter gegen Lebensmittelvergifter vorgegangen wird? Skandale wie Nitrofen werden sich bei der geringen abschreckenden Wirkung von Ordnungsgeldbußen wiederholen. Futter- und Lebensmittelkontaminationen müssen deshalb auch bei Fahrlässigkeit Straftatbestand werden und empfindlich geahndet werden. Umfassende Haftungspflichten nach dem Verursacherprinzip sind nötig, damit Futtermittelhersteller ein starkes Eigeninteresse entwickeln, Belastungen von Futter- und damit auch von Nahrungsmitteln von vorneherein zu vermeiden."