Pressemitteilung 13.12.2016

Presse-Statement: foodwatch zu Hygiene-Ampel/NRW/Lebensmittelkontrollen/OVG-Urteil

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Lebensmittelkontroll-Ergebnisse im Rahmen des Pilotprojekts zur „Hygiene-Ampel“ in Nordrhein-Westfahlen rechtswidrig ist. Dazu erklärte Johannes Heeg von der Verbraucherorganisation foodwatch: 

„Alle Jahre wieder stellt die Lebensmittelüberwachung in Deutschland in jedem vierten kontrollierten Betrieb Verstöße gegen das Lebensmittelrecht fest. Die Lage wird sich erst verbessern, wenn alle Kontrollergebnisse veröffentlicht und die Betriebe gezwungen werden, die Kontrollberichte an der Eingangstür auszuhängen. Wer das nicht glauben will, muss nur nach Dänemark schauen, wo genau dieses Vorgehen in den letzten fünfzehn Jahren dazu geführt hat, dass die Lebensmittelwirtschaft es immer genauer mit den Hygienevorschriften nimmt. Davon profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher, alle Wettbewerberinnen und Wettbewerber und nicht zuletzt der Staat, der dadurch an Glaubwürdigkeit gewinnt. Es ist notwendig und überfällig, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese positiven Erfahrungen aus Dänemark nach Deutschland holt. Daran ändert das Urteil  des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts. Dass Verbände wie der DEHOGA nun die Tatsachen verdrehen und sich erneut massiv gegen bewährte Transparenzmodelle wenden, fällt auf sie selbst zurück – es sind Schmuddelmethoden, mit denen Schmuddelbetriebe geschützt werden sollen.“

Hintergrund:

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den bereits seit drei Jahren laufenden Test für die landesweit geplante „Hygiene-Ampel“ zur Sauberkeit in Gaststronomiebetrieben gestoppt. Eine pauschale Weitergabe der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen finde im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) „keine rechtliche Grundlage“, gab das Oberverwaltungsgericht am Montag bekannt. Das von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen geplante Kontrollergebnis-Transparenzgesetz soll eine solche rechtliche Grundlage schaffen. Das Gesetz würde Betriebe verpflichten, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen  in Form eines Kontrollbarometers an ihrer Eingangstür auszuhängen. Es soll voraussichtlich Anfang 2017 vom Landtag verabschiedet werden.