Pressemitteilung 10.05.2017

Presse-Statement zu Gericht der Europäischen Union / EU-Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Berlin, 10. Mai 2017. Das Gericht der Europäischen Union hat heute den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA abgelehnt wurde. Dazu erklärt Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
 
"Der Richterspruch ist eine Ohrfeige für die Kommission und ein Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Die EU-Kommission wollte Millionen Bürgerinnen und Bürger einfach zum Schweigen bringen. Die Richter sagen klipp und klar: So nicht! Die Konsequenz aus diesem Urteil kann jetzt nur sein: Die Europäische Union darf das Freihandelsabkommen CETA nicht vorläufig anwenden, die Belange der Europäischen Bürgerinitiative müssen berücksichtigt werden."