Pressemitteilung 08.06.2017

Pressestatement zu Dextro Energy / EuGH-Urteil / Gesundheitswerbung

Berlin, 8. Juni 2017. Zum heutigen EuGH-Urteil zu illegaler Gesundheitswerbung von „Dextro Energy“ erklärt Sophie Unger von der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Es ist höchstrichterlich bestätigt: Ungesunde Produkte sollten nicht mit irreführenden Gesundheitsversprechen werben. Jetzt ist die Politik gefragt, Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht länger durch Gesundheitswerbung getäuscht werden. Dextro Energy ist leider kein Einzelfall. Ob salzig-fettige Kinder-Salami oder überzuckerte Frühstücksflocken: Lebensmittelhersteller bewerben selbst ungesundes Junkfood, Süßigkeiten oder Zuckergetränke mit Gesundheitsversprechen – bisher ganz legal. Wir brauchen klare gesetzliche Regeln gegen Gesundheitsschwindel: Nur gesunde Lebensmittel, die den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen, dürfen mit Gesundheitsversprechen werben.“ 

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Nicht-Zulassung umstrittener Werbeaussagen von den Traubenzucker-Täfelchen „Dextro Energy“ bestätigt. Gesundheitsversprechen bei zuckerhaltigen Lebensmitteln sind dem Gericht zufolge nicht erlaubt, wenn zugleich verschwiegen wird, dass von einem erhöhten Zuckerkonsum gesundheitliche Gefahren ausgehen. Bereits 2015 hatte es die Europäische Kommission „Dextro Energy“ untersagt, seine Traubenzucker-Täfelchen mit Aussagen wie „unterstützt die körperliche Betätigung“ oder „trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ zu bewerben. Eine Klage gegen die Kommissions-Entscheidung lehnte das Europäische Gericht (EuG) am 16. März 2016 ab. Gegen diese Entscheidung legte der Hersteller beim EuGH Rechtsmittel ein.

Lebensmittelhersteller dürfen bislang selbst Süßigkeiten ganz legal mit Gesundheitseigenschaften bewerben, sobald ihnen zum Beispiel einfach künstlich Vitamine zugesetzt sind. Denn während die Europäische Kommission zwar festlegt, welche Gesundheits-Werbeaussagen („Health Claims“) erlaubt sind, ist nicht geregelt, auf welchen Produkten diese prangen dürfen. foodwatch fordert die Europäische Kommission auf, das Nährwertmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umgehend umzusetzen: Nur jene Produkte, die die WHO-Kriterien für ausgewogene Lebensmittel erfüllen, dürfen künftig mit Gesundheitswerbung vermarktet werden.