Pressemitteilung 18.09.2019

Berliner Bezirke sabotieren „Topf Secret“: Rund 3.000 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen laufen ins Leere

Die Berliner Bezirksämter sabotieren die Online-Plattform "Topf Secret" und widersetzen sich damit wiederholten Empfehlungen der Landesregierung. Das geht aus internen Dokumenten hervor, welche die Plattformbetreiber foodwatch und FragDenStaat am Donnerstag veröffentlicht haben. Seit dem Start von "Topf Secret" Anfang 2019 wurden mehr als 3.000 Anträge auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen zu Berliner Lebensmittelbetrieben gestellt - jedoch haben die zuständigen Bezirke nach Kenntnis von foodwatch und FragDenStaat bislang keine einzige dieser Anfragen rechtmäßig beantwortet. Dabei hat die Berliner Senatsverwaltung für Verbraucherschutz mehrmals empfohlen, die Anträge zu beantworten und diese als "grundsätzlich zulässig" bewertet.

"In weiten Teilen der Bundesrepublik werden die Bürgerrechte respektiert und die beantragten Infos herausgegeben - anders in Berlin. Hier warten die Bürgerinnen und Bürger nun schon mehr als sieben Monate auf Antworten der Behörden. Das kann so nicht weitergehen: Die Bezirke müssen ihre sture Blockadehaltung endlich aufgeben", erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. foodwatch und FragDenStaat forderten die Berliner Bezirke in einem Schreiben auf, die Bürgeranfragen rechtskonform zu beantworten.

Derzeit wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf www.topf-secret.foodwatch.de ist es für Bürgerinnen und Bürger jedoch seit Anfang des Jahres möglich, amtliche Kontrollergebnisse abzufragen - auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. Zudem können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse auf der Plattform veröffentlichen. Rechtliche Grundlage ist das bundesweit gültige Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Bundesweit wurden bislang mehr als 37.000 Anträge über "Topf Secret" gestellt. Alleine in Berlin sind es rund 3.000. Doch während der größte Teil der Behörden in Deutschland die Hygiene-Kontrollergebnisse herausgibt, stellen sich die Berliner Bezirke quer: Neukölln und Spandau lehnen alle Anträge ab. Alle anderen Bezirke halten die Füße still und entscheiden bislang nicht über die Anträge. Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf erklärten dabei, dass sie den Ausgang eines laufenden Gerichtsverfahrens abwarten.

"Auch wenn sich jeder Bezirk anders verhält - eines haben alle gemeinsam: Ihr Umgang mit den Bürgeranfragen ist rechtswidrig. Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister müssen dafür sorgen, dass ihre Behörden sich an geltendes Recht halten", forderte Arne Semsrott, Projektleiter bei FragDenStaat. "Nur weil ein einziges Unternehmen in Berlin gegen die Herausgabe der Infos klagt, dürfen die Bezirke nicht einfach alle anderen Bürgeranfragen zurückstellen."

In einem internen Schriftwechsel mit den für "Topf Secret" zuständigen Bezirksämtern bezeichnete die Berliner Senatsverwaltung die Anträge über "Topf Secret" mehrfach als "grundsätzlich zulässig". Staatsekretärin Margit Gottstein empfahl bereits im Februar, die Anträge "im üblichen Verwaltungsverfahren abzuarbeiten". Mehrere Bezirke reagierten daraufhin mit scharfer Kritik: Das Bezirksamt Pankow teilte die rechtliche Bewertung nicht. Die Anträge über die Plattform seien "missbräuchlich" gestellt. Mögliche Ablehnungsgründe würden von der Senatsverwaltung zudem "nicht" bzw. "nicht ausreichend" gewürdigt. Auch das Bezirksamt Mitte bezeichnete die "massenhafte Antragsstellung" über "Topf Secret" als "rechtsmissbräuchlich" und kündigte an, die Anträge abzulehnen.

Die Senatsverwaltung prüfte daraufhin erneut die Rechtslage, kam jedoch in einem Gutachten vom 2. April zu dem Ergebnis: "In der hiesigen Konstellation scheidet rechtsmissbräuchliche Antragstellung (...) aus. (...) Sowohl die Antragsstellenden nach dem VIG als auch die Betreiber von 'Topf Secret‘ wollen das Verbraucherinformationsgesetz nicht zweckwidrig nutzen. Sie verfolgen vielmehr genau das gleiche Ziel wie das VIG, nämlich eine umfassende Information der Verbraucher (...) sicherzustellen."

Den Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich in einer Grundsatzentscheidung gestärkt. Das Urteil ist laut foodwatch und FragDenStaat wegweisend für "Topf Secret", da hier die gleichen Rechtsfragen verhandelt würden. Ein Unternehmen der Wiesenhof-Gruppe hatte gegen die Herausgabe von Informationen über sogenannte Abweichungen von Lebensmittelgesetzen geklagt und war in allen Instanzen gescheitert. Wiesenhof hatte argumentiert, die Anfrage sei rechtsmissbräuchlich gestellt, da der VIG-Antragssteller die Absicht hätte, die erlangten Informationen an Dritte weiter zu geben und zu veröffentlichen. Der vorsitzende Richter führte in der mündlichen Verhandlung aus: "Auch wenn man die Information, die man bekommt, nutzt, um sie an Organisationen weiter zu geben, dann ist das kein Rechtsmissbrauch." Es sei das, was der Gesetzgeber "mitgedacht" und "sogar gewollt" habe.

"Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts nimmt den Argumenten, die auch gegen 'Topf Secret' vorgetragen werden, jeglichen Wind aus den Segeln. Es gibt keine Rechtfertigung, den Informationsanspruch der Berlinerinnen und Berliner weiterhin zu missachten", erklärte Oliver Huizinga von foodwatch.