Nachricht 15.10.2025

Über 350.000 Menschen fordern Aspartam-Verbot

  • Zusatzstoffe

Trotz Gesundheitsrisiken ist Aspartam weiter erlaubt. In Brüssel haben wir über 350.000 Unterschriften für ein Verbot übergeben – die EU muss handeln.

Gemeinsam mit der französischen Krebsliga (Ligue contre le cancer) und der Verbraucher-App Yuka hat foodwatch in Brüssel versucht, über 350.000 Unterschriften für ein Verbot des Süßstoffs an die EU-Kommission übergeben. Leider verweigerte die Kommission die Annahme.

Die Aktion fand direkt vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel statt, dem Sitz der EU-Kommission. Das Ziel: Die Kommission bewegen, endlich ein Verbot von Aspartam in die Wege zu leiten. Der Süßstoff wird in rund 2.500 Produkten verwendet – vor allem in „zuckerfreien“ Getränken wie Cola Zero, Light-Produkten oder Eiweißriegeln.

Die Europäische Kommission kann nicht länger die Augen verschließen vor den wissenschaftlichen Warnungen zu Aspartam und vor den Hunderttausenden von Bürger:innen, die ein Verbot fordern.
Natacha Cingotti foodwatch International.

WHO-Behörde: Aspartam ist „möglicherweise krebserregend“

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der WHO, stuft Aspartam als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ ein.

Gleichzeitig kam ein anderes Expertengremium von WHO und FAO (JECFA) zu dem Schluss, dass Aspartam bei üblichem Verzehr kein Gesundheitsrisiko darstelle. Doch diese Bewertung beruht vor allem auf einer einzelnen, über 40 Jahre alten Studie – durchgeführt vom größten Aspartam-Hersteller selbst.

Unabhängige Forschung kommt zu anderen Ergebnissen: Eine aktuelle Studie des französischen Gesundheitsinstituts INSERM zeigt ein Krebsrisiko schon bei viel geringeren Mengen. Auch weitere neue Untersuchungen warnen vor möglichen Schäden durch Aspartam – etwa bei der Darmgesundheit oder dem Risiko für Diabetes und Schlaganfälle.

EU muss Vorsorgeprinzip anwenden

Wir fordern: Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten müssen das Vorsorgeprinzip anwenden und die Zulassung von Aspartam aussetzen.

Solange es wissenschaftliche Unsicherheiten zur Gefährdung durch Aspartam gibt, ist die EU gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit der Menschen zu schützen.