„Werbeschmäh des Jahres“: foodwatch mahnt Mautner Markhof ab
In Österreich wurde der „Immunbooster“-Sirup zur dreistesten Werbelüge des Jahres gekürt. Nun geht foodwatch rechtlich gegen den Hersteller vor.
Wegen rechtswidriger Gesundheitswerbung hat foodwatch den Wiener Lebensmittelhersteller Mautner Markhof abgemahnt. Mit der Bezeichnung „Sirup+ Immunbooster“ verstößt das Unternehmen gegen europäisches Recht. Der Produktname erweckt den Eindruck, der Sirup stärke das Immunsystem. Solche umfassenden Gesundheitsversprechen sind laut EU-Health-Claims-Verordnung jedoch verboten – zulässig sind nur wissenschaftlich geprüfte Aussagen zu einzelnen Nährstoffen.
Mit dem Begriff Immunbooster wird Verbraucher:innen ein gesundheitlicher Nutzen versprochen, den das Produkt schlicht nicht erfüllt.foodwatch Österreich
„Werbeschmäh des Jahres“ 2025
Erst kürzlich haben österreichische Verbraucher:innen den „Sirup+ Immunbooster“ zum „Werbeschmäh des Jahres“ gewählt – dem Negativpreis, den foodwatch Österreich jedes Jahr für besonders dreiste Werbelügen verleiht. Viele Teilnehmende zeigten sich schockiert über den hohen Zuckergehalt des Produkts – und darüber, wie wenig die Gesundheitsversprechen mit dem tatsächlichen Inhalt zu tun haben.
Schon mehrfach beanstandet – Immun-Werbung im Trend
Der Fall reiht sich ein in eine lange Liste rechtswidriger Gesundheitsversprechen, gegen die foodwatch bereits erfolgreich vorgegangen ist – etwa bei Barnhouse mit dem Müsli „Krunchy Immune Plus“ oder beim Vitamindrink „Hye“. Auch beim Mautner-Sirup kritisiert foodwatch die gezielte Verbrauchertäuschung: Der Zusatz „mit Vitamin C + Zink“ ändert nichts daran, dass der Produktname eine umfassende Immunwirkung suggeriert, die nicht belegt ist – zumal der Sirup einen hohen Zuckeranteil enthält.
foodwatch fordert Umbenennung und Ende der „Immun-Schmähs“
foodwatch hat Mautner Markhof zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Derartige Bezeichnungen seien kein harmloser Marketing-Gag, sondern ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Solche Fantasienamen sind kein Kavaliersdelikt – sie unterlaufen bewusst EU-Regeln, die genau solche irreführende Gesundheitswerbung verhindern sollen.