Nachricht 12.10.2016

Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über CETA

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere Eilanträge gegen CETA. Einen davon haben Campact, foodwatch und Mehr Demokratie sowie mehr als 125.000 Einzelpersonen gegen die vorläufige Anwendung von CETA gestellt. Parallel haben die Organisationen zusammen mit dem BUND und Greenpeace dem Bundeskanzleramt heute rund 340.000 Unterschriften übergeben. Die Petition fordert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, gegen CETA und dessen vorläufige Anwendung zu stimmen.

Die rund 340.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition fordern Sigmar Gabriel auf, gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu stimmen und weder dessen vorläufige – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente – noch endgültige Anwendung zu akzeptieren. Für den 18. Oktober ist die Abstimmung dazu im EU-Ministerrat geplant. Würde Deutschland hier nicht zustimmen, könnte CETA nicht wie geplant am 27. Oktober feierlich unterzeichnet werden. Ursprünglich sollten die Unterschriften direkt an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel übergeben werden. Da er es ablehnte, die Unterschriften persönlich entgegenzunehmen, wurde die Übergabe zum Bundeskanzleramt verlegt, wo das Kabinett in Kürze das weitere Vorgehen der Bundesregierung in Bezug auf CETA beschließen wird.

Unterschriftenübergabe am Bundeskanzleramt

Unterschriftenübergabe beim Bundeskanzleramt

Bundesverfassungsgericht verhandelt zur vorläufigen Anwendung

Der Eilantrag von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie, der heute vom Bundesverfassungsgericht in Karsruhe verhandelt wird, zielt ebenfalls darauf ab, die „vorläufige“Anwendung von CETA zu verhindern. Im Ergebnis könnte das Bundesverfassungsgericht den deutschen Vertreter im EU-Ministerrat beauftragen, bei der für den 18. Oktober geplanten Abstimmung über die vorläufige Anwendung mit "Nein" zu stimmen. Aus Sicht der Kläger missachtet die vorläufige Anwendung von CETA demokratische Prinzipien: Die mit CETA vorgesehenen Ausschüsse, die demokratisch nicht legitimiert sind, könnten Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat aushebeln. In Zukunft würden damit am Gemeinwohl orientierte Gesetzgebung erschwert und künftige Gesetze den Regeln des liberalisierten Handels unterworfen.

Auch das europäische Vorsorgeprinzip, ein Kernprinzip des Gesundheits- und Umweltschutzes der EU, sehen die Kläger gefährdet. Es wird bisher weder im CETA-Vertragstext noch in der Zusatzerklärung abgesichert. CETA als sogenanntes „living agreement“ soll während seiner Laufzeit zudem weiterentwickelt werden, ohne dass die EU-Mitgliedsstaaten an diesem Prozess demokratisch beteiligt wären. Und mit den Investitionsgerichtshöfen wird eine Paralleljustiz mit Sonderrechten für jeweils ausländische Investoren geschaffen. Diese geplanten Gerichte räumen Investoren das Recht ein, Staaten auf hohe Schadensersatzsummen zu verklagen, wenn sie sich um ihre erwarteten Gewinne gebracht fühlen.

Entscheidung wird am Donnerstag verkündet

Das Bundesverfassungsgericht hat einen straffen Zeiplan: Heute findet die Verhandlung statt, am Abend beraten sich die Richter. Am morgigen Vormittag (Donnerstag) soll die Entscheidung verkündet werden. Die Richter müssen dafür abwägen: Wie viel Schaden richtet es an, wenn bei Ceta Fakten geschaffen werden und später festgestellt wird, dass der Vertrag insgesamt gegen das Grundgesetz verstößt? Gegenüber der Frage: Was wären die möglichen Schäden, wenn CETA jetzt gestoppt wird und die verfassungsrechtlichen Bedenken sich später dann als unbegründet herausstellen? Die Verhandlung in der Hauptsache ist von dem Eilverfahren unabhängig.