Nachricht 12.08.2016

„Nein zu CETA!“: Einsendeschluss für Vollmachten am 14. August

Ende August ist es so weit: Die von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact vorbereitete Bürgerklage gegen CETA wird eingereicht. Mit einer großen Aktion will das Bündnis alle gesammelten Unterschriften zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe bringen und formal einreichen. Über 100.000 Menschen unterstützen die Bürgerklage mit ihrer Vollmacht. 

Im Mai hatten die Organisationen foodwatch, Mehr Demokratie und Campact angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das bereits fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada einzulegen. Das Aktionsbündnis kritisiert, dass das Freihandelsabkommen die demokratischen Rechte der Bürger aushöhlt. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Verfassungsbeschwerde mit ihrer Unterschrift. 

EU-Rat entscheidet im Oktober

Ende August soll die Beschwerde nun eingereicht werden – mit einer großen Aktion wollen die Organisationen die mehr als 100.000 Vollmachten in Karlsruhe formal einreichen. So bleibt dem Gericht genügend Zeit, die Bürgerklage zu prüfen. Vollmachten, die nach dem 14. August eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Bereits im Oktober will der EU-Ministerrat die „vorläufige Anwendung“ von CETA beschließen. Das Abkommen könnte also in Kraft treten ohne, dass die nationalen Parlamente darüber abstimmen konnten.

Kritik an CETA

Bei CETA geht es nur am Rande um die Senkung von Zöllen und die Angleichung technischer Standards. Im Gegensatz zu bisherigen Freihandelsverträgen greift dieses Abkommen tief in gesellschaftliche Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Fragwürdig sind insbesondere Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien und die fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages. 

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