Nachricht 02.12.2015

Wissenschaftler widersprechen Bewertung von EU-Behörde

Ein internationaler Forscherkreis hat massive Kritik an der europäischen Risikobewertung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat geübt. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hatte das Herbizid als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ eingestuft. Doch die Analyse der EFSA sei in weiten Teilen „wissenschaftlich nicht akzeptabel“, bemängeln nun fast 100 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus 25 Ländern.

In einem Offenen Brief an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis erheben die Forscherinnen und Forscher schwere Vorwürfe gegen EFSA und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Sie sehen in der Glyphosat-Bewertung des BfR sowie im darauf aufbauenden Urteil der EFSA große Mängel. Die Einschätzung beider Behörden halten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in weiten Teilen für „wissenschaftlich inakzeptabel“, die Ergebnisse seien „durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt“. Über den Offenen Brief hatte zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet.

WHO-Krebsforscher: Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“

Unterzeichnet haben ihn anerkannte Akademiker und Akademikerinnen, die für international renommierte Organisationen arbeiten – etwa das Krebsforschungszentrum Heidelberg, die Leibniz-Gemeinschaft sowie Universitäten in Australien, USA, Japan und vielen weiteren Ländern. Koordinator der Initiative ist Christopher Portier, einer der Forscher, welche Glyphosat im Auftrag der Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet hatten. Die IARC war im Frühjahr –  im Gegensatz zur EFSA – zu der Einschätzung gekommen, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ sei.

Entscheidung über Neuzulassung bis Mitte 2016

Die Zulassung für den in vielen Pflanzenschutzmitteln eingesetzten Wirkstoff Glyphosat läuft noch bis Ende Juni 2016. Bis dahin muss die Europäische Kommission über eine Neuzulassung entscheiden. foodwatch fordert die Kommission auf, das in der Europäischen Union vorgeschriebene Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden. Dieser Grundsatz besagt: Auch wenn ein Risiko nicht zweifelsfrei belegt ist, muss der Schutz der Gesundheit Vorrang haben. Da Glyphosat unter Verdacht steht, krebserregend zu sein, darf es nicht erneut zugelassen werden. Mehr zu den foodwatch-Forderungen hier.