Nachricht 17.02.2013

Länder erarbeiten Grundlage für Hygiene-Ampel

In den Dauerstreit um die Einführung einer einheitlichen Hygiene-Ampel für Restaurants kommt Bewegung. Nach Angaben von Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) haben sich die Länder jetzt verabredet, selbst die Grundlage für eine bundesgesetzliche Regelung zu erarbeiten.

Dazu würden sich in Kürze Vertreter auf Fachebene treffen und einen entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsentwurf beraten, sagte Prüfer-Storcks der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Diesen können und wollen wir dann als Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.“ Der Hamburger SPD-Senat würde einen solchen Vorstoß mittragen.

Gespräche auf Ministerebene

Nach dpa-Informationen soll es schon bald auf Ministerebene ein Gespräch zum Thema Kontrollbarometer geben. Dann soll das weitere Vorgehen konkretisiert werden. Es gebe nach wie vor große Übereinstimmung, dass man ein bundesweites Gesetz brauche, sagte Prüfer-Storcks. Klar sei auch: „Wir wollen ein bundesweit einheitliches System und keinen Flickenteppich.“

Mitte September hatten die Verbraucherschutzminister der Länder Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) aufgefordert, zeitnah die Rechtsgrundlagen für ein einheitliches Modell zu schaffen. Aigner habe sich lange dagegen gesträubt, schließlich aber doch eingelenkt, sagte Prüfer-Storcks. Allerdings sei die CSU-Politikerin mit ihrem Gesetzentwurf, der den Ländern die Einführung eines einheitlichen Transparenzsystems ermöglich hätte, im Bundeskabinett gescheitert.

Hamburg fordert Bundesgesetz

Derzeit liege der Entwurf im Bundesrat. Der dort für den Verbraucherschutz zuständige Ausschuss habe mit den Stimmen von 14 Bundesländern erneut gefordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen, sagte Prüfer-Storcks. Zudem hätten verschiedene Verwaltungsgerichte etwa in Berlin, Koblenz und Trier entschieden, dass die Veröffentlichung allgemeiner hygienischer Mängel in Lebensmittelbetrieben nach aktuellem Stand rechtswidrig sei.

„Diese Urteile haben uns in unserer Rechtsauffassung bekräftigt, dass wir ein entsprechendes Bundesgesetz brauchen“, betonte Prüfer-Storcks. Klar sei, dass ein Bundesgesetz noch keine Aussage darüber treffe, ob das Kontrollbarometer in einem Land den Betrieben verpflichtend oder freiwillig vorgegeben werde. „Das kann jedes Land für sich entscheiden.“ (dpa)