Nachricht 02.08.2016

Schweinemäster wegen Tierquälerei verurteilt

Ein Schweinemäster aus Norddeutschland ist gestern wegen Tierquälerei in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.625 Euro verurteilt worden. Mit Blick auf das Geständnis – und weil der Mann keine Vorstrafen habe – sei der Strafbefehl in dieser Höhe Tat und Schuld angemessen, sagte der Richter. Das System Massentierhaltung zu hinterfragen, könne dieses Gericht nicht leisten, es könne nur überprüfen, ob gegen Tierwohl verstoßen wurde.

Die Fälle ereigneten sich in dem Zeitraum von Mitte April bis Juli 2015. Die Vorwürfe wurden bei der Verlesung der Anklage aufgelistet: Schweine mit abgerissenen Schwänzen, mit tellergroßen Bisswunden, mit entzündeten, verdickten Gelenken, Schweine mit Darmverschluss, Schweine, die lahmten, die nicht mehr aufstehen konnten. Der Angeklagte versäumte es, rechtzeitig einen Tierarzt hinzuzuziehen, so der Staatsanwalt. 

Die Kammer einigte sich zu Beginn der Beweisaufnahme, vier Fälle von vornherein fallen zu lassen und einzustellen. Insbesondere die in der Mastanlage heimlich gemachten Filmaufnahmen des Deutschen Tierschutzbüros seien nicht im Prozess zu verwerten, begründete der Richter die Entscheidung, das 50-minütige Video unterliege dem Beweisverwertungsverbot. Diese Aufzeichnungen hatten die Ermittlungen gegen den Landwirt in Gang gesetzt. 

foodwatch fordert eine grundsätzliche Wende der Tierhaltung. Künftig müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass alle tierischen Lebensmittel im Handel garantiert tiergerecht erzeugt wurden. Dafür brauchen wir gesetzliche Zielvorgaben für die Tiergesundheit. Außerdem müssen alle Menschen, die Schweine oder andere Tiere halten, geschult und unterstützt werden, damit sie diese Zielvorgaben erreichen. Die Haltungsverfahren müssen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden, nicht umgedreht. 

(mit dpa)