Die Grünen

Antwortvorschlag zur Antwort der Grünen

Dieses Vorlage hat foodwatch als Antwort auf das Standard-Schreiben der Grünen entworfen: Kopieren Sie den Text, variieren Sie ihn gerne und antworten Sie Ihren Abgeordneten der Grünen!

Sehr geehrte/r ….

vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP.

Sie gehen sehr ausführlich auf die Schiedsgerichte und die mangelnde Transparenz der Verhandlungen ein. Sie greifen auch unsere Sorge auf, dass Standards zukünftig nicht angemessen weiterentwickelt werden können. Abgesehen davon thematisieren Sie bedauerlicherweise nicht die Beispiele, die ich genannt habe, um zu demonstrieren, dass TTIP Sie in der Ausübung Ihres Mandats und damit den gesetzgeberischen Spielraum Ihrer Parlamente in der EU und den Mitgliedsstaaten einschränkt.

Im Rahmen von TTIP sind eigenständige regulatorische Kompetenzen vorgesehen. Das heißt, das europäische Sekundärrecht müsste künftig, ebenso wie das einfache nationale Recht, den in Ausübung dieser regulatorischen Kompetenzen erlassenen Regulierungen entsprechen.

Das wiederum bedeutet:  Die von uns in Europa und Deutschland zukünftig beschlossenen Gesetze dürfen nur so weit gehen, wie es TTIP erlaubt. Sonst werden wir im Verhältnis zu unseren Handelspartnern vertragsbrüchig und riskieren Vertragsstrafen bzw. Handelssanktionen.

Dadurch besteht die konkrete Gefahr, dass gesellschaftspolitische Standards, seien es Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte sowie Tierhaltungs- und Umweltschutzstandards durch TTIP auf einem zum Teil unzureichenden Niveau eingefroren zu werden. Veranschaulichen lässt sich das durch das im Rahmen von TTIP angewendete Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung von Standards“. Wenn z. B. bestehende Standards der Gentechnikkennzeichnung oder der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, die wir für unzureichend und deshalb für verbesserungswürdig halten, durch TTIP gegenseitig anerkannt werden, kann ein Vertragspartner eben diese Standards nur noch einvernehmlich, nicht mehr einseitig ändern. Führt er die Änderung gegen den Willen des Partners durch, riskiert er Vertragsstrafen bzw. Handelssanktionen. Das könnte Gesetzgebungsverfahren erheblich verzögern, Vorhaben verwässern oder unmöglich machen. Bei der Weiterentwicklung gesellschaftspolitscher Standards machen wir uns damit abhängig von unseren Handelspartnern. Das gilt nicht nur für EU-Gesetze, sondern auch für Bereiche, für die noch die Nationalstaaten zuständig sind.

Die Weiterentwicklung bzw. Verbesserung von gesellschaftspolitischen Standards würde in Zukunft erschwert, wenn nicht gar in bestimmten Bereichen unmöglich gemacht werden. Das Bestehenbleiben formeller Gesetzgebungskompetenzen bedeutet nicht, dass diese in ihrer  materiellen Ausgestaltung nicht tangiert würden. Im Gegenteil, ist das doch gerade Sinn und Zweck eines Abkommens wie TTIP, in dem es auch um die Abschaffung nichttarifärer Handelshemmnisse gehen soll.

Ich bitte Sie daher nochmals, auf mein Schreiben zu antworten und sich auf die darin genannten konkreten Beispiele zu beziehen, die demonstrieren, wie TTIP Ihren Einfluss als Mandatsträger mindert. Zudem hatte ich Sie gefragt, ob Sie sich bewusst sind, wie stark TTIP Sie in der Ausübung Ihres Mandats einschränken wird und ob Sie das akzeptieren. Auch darauf möchte ich von Ihnen gerne eine Antwort haben.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen