Pressemitteilung 20.05.2016

Presse-Statement: foodwatch zu Küken töten / Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Zu der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstoße nicht gegen das Tierschutzgesetz, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
 
„Bei landwirtschaftlichen Nutztieren gilt: Was nicht passt, wird passend gemacht. In den Ställen werden die Tiere den Haltungsbedingungen angepasst – und nicht umgekehrt. Ob mit dem Schredder oder sonst wie. Tierschutzgesetz hin, Staatsziel Tierschutz her. Es fehlt, so schlicht, so ergreifend, so beschämend an präzisen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Nutztiere. Das heutige Urteil markiert zugleich das Scheitern aller freiwilligen Maßnahmen von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt. Ohne ordentliche Gesetze ist der ganz normale Tierqual-Wahnsinn nicht aufzuhalten.“