Pressemitteilung 11.08.2014

Pressestatement: foodwatch zu Druckfarben / gefährlichen Stoffen in Lebensmittelverpackungen / Bericht Süddeutsche Zeitung

Zu der Ankündigung von Bundesernährungsminister Christian Schmidt in der „Süddeutschen Zeitung“, der EU-Kommission eine Verordnung für Druckfarben in Lebensmittelverpackungen vorzulegen, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Minister Schmidts Druckfarbenverordnung für Lebensmittelhersteller ist kein Schutz für die Verbraucher. Das entscheidende Problem geht der Minister nicht an: In Recyclingkartons, in denen Lebensmittel verpackt sind, befinden sich Hunderte von teils hochgiftigen Chemikalien, die im Verdacht stehen Krebs auszulösen oder das Erbgut zu schädigen. Das ist seit Jahren ebenso bekannt wie die Lösung des Problems: Die Lebensmittelindustrie muss eine geeignete Barriereschicht in die Verpackungen einbauen, um die Lebensmittel und damit die Verbraucher vor dem versteckten Chemiecocktail wirksam zu schützen.“

Hintergrund:

Das Bundesernährungsministerium plant (wie die Süddeutsche Zeitung berichtet), der EU-Kommission eine neue Verordnung für Druckfarben vorzulegen. Darin soll geregelt werden, welche chemischen Substanzen in Farben enthalten sein dürfen, mit denen zum Beispiel Lebensmittelpackungen bedruckt werden. Doch das eigentliche Problem – der Übergang von giftigen Stoffen aus Recyclingpapier auf Lebensmittel – wird darin nicht adressiert. In Lebensmittelverpackungen sind Hunderte, teils hochgradig gesundheitsgefährliche Chemikalien enthalten, die vielfach auf die verpacken Lebensmittel übergehen. Seit mindestens zwei Jahren weiß die Bundesregierung aus eigener umfangreicher Forschung um das Ausmaß des Problems und dessen einzig mögliche Lösung: die verpflichtende Verwendung einer geeigneten Barriereschicht, welche den Übergang der gefährlichen Chemikalien aus den Verpackungen zuverlässig unterbindet. Längst gibt es geeignete Lösungen auf dem Markt, aber die Lebensmittelindustrie scheut die Zusatzkosten. Bereits jetzt sind Lebensmittelhersteller gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen müssen sie den Behörden auf Nachfrage nachweisen (EU-Verordnung 2023/2006 zur „Guten Herstellungspraxis“) – bislang verzichten die Behörden jedoch offenbar auf die Einholung entsprechender Nachweise. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, dass aus der Verpackung keine gesundheitsgefährdenden Substanzen ins Lebensmittel gelangen können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Regal nehmen.

Mehr Informationen auf foodwatch.de: http://bit.ly/Xczqqx