Nachricht 08.09.2020

„Grünländer Käse“ von Hochland erhält den Goldenen Windbeutel 2020

foodwatch/Andi Weiland

Der Goldene Windbeutel 2020 geht an den Käsereikonzern Hochland: 43,5 Prozent der mehr als 65.000 Stimmen entfielen auf den „Grünländer Käse“. Die Tierhaltungslüge von Hochland ist somit die dreisteste Werbelüge des Jahres.

Hochland verspricht „Milch von Freilaufkühen“, wirbt mit einer „grünen Seele“ und einer wie eine Wiese gestalteten Verpackung. Tatsächlich stehen die „Freilaufkühe“ aber im Stall.  Bei einer Aktion am Firmensitz im bayerischen Heimenkirch (Landkreis Lindau) hat foodwatch heute versucht, den Goldenen Windbeutel an Hochland zu übergeben. Eine lebensgroße Käseverpackung protestierte mit dem Schild „Ich will keine Werbelüge mehr sein!“. Der Hersteller nahm den Preis aber nicht an und verweigerte auch jegliches Gespräch.  Man halte die Kritik „für nicht angemessen“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.

'Freilaufkühe' ist ein reiner Fantasiebegriff – Hochland täuscht ausgerechnet diejenigen, die bewusst Produkte auswählen, von denen sie sich eine bessere Tierhaltung versprechen.
Manuel Wiemann Wahlleiter beim Goldenen Windbeutel 2020

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Sehen Sie im Video, wie Grünländer auf den Goldenen Windbeutel reagiert hat.

Neben dem „Grünländer Käse“ von Hochland waren vier weitere Produkte für den Goldenen Windbeutel 2020 nominiert. Mehr als 65.000 gültige Stimmen gingen im Wahlzeitraum seit dem 13. August ein.

Das Wahlergebnis im Detail

1. Platz: Grünländer Käse von Hochland  (28.443 Stimmen, entspricht rund 43,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen)

2. Platz: Volvic Bio Rooibos-Tee von Danone Waters (11.527 Stimmen, 17,6 Prozent) 

3. Platz: Arla haltbare Bio-Weidemilch (9193 Stimmen, 14 Prozent) 

4. Platz: Zentis „50% weniger Zucker“ Erdbeere (8709 Stimmen, 13,3 Prozent)

5. Platz: Be-Kind Protein-Riegel Erdnuss von Mars (7584 Stimmen, 11,6 Prozent)

foodwatch fordert: Kontrollbehörden müssen eingreifen! 

foodwatch hat den Grünländer Käse von Hochland bei der zuständigen Lebensmittelbehörde angezeigt und die Behörde aufgefordert, die irreführende Vermarktung für Grünländer zu untersagen. Eigentlich verbietet das Lebensmittelrecht Täuschung, und die Behörden sind zum Eingreifen verpflichtet – das tun sie aber viel zu selten. Zuständig ist die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Kulmbach. Sollte sie bis zum 22. September nicht gegen Hochland tätigt werden, wird foodwatch Klage gegen die Behörde einreichen.

8 von 10 Menschen fühlen sich getäuscht

Als Beleg für die Täuschung hat foodwatch der zuständigen Lebensmittelbehörde in Kulmbach auch die Ergebnisse einer aktuellen, repräsentativen Umfrage übersandt, die das Meinungsforschungsinstituts Kantar (vormals Emnid) im Auftrag von foodwatch durchgeführt hat. Demnach gingen 78 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher davon aus, dass mit dem Begriff „Freilaufkühe“ Tiere gemeint sind, die in irgendeiner Form Weidezugang haben müssen. Fast 8 von 10 Menschen führt Hochland mit seiner Werbung folglich in die Irre. 

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