Anleitung für Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Anfrage nach dem VIG
Anleitung zum VIG; © Davidus / Fotolia

Einige Dinge beachtet, müssen Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht kompliziert sein und können hohe Gebühren vermieden werden. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Anfragen stellen. Außerdem erhalten Sie einen Musterbrief, mit dem Sie sich an die zuständige Behörde wenden können. 

1. Thema festlegen

Überlegen Sie sich, bevor Sie den Antrag stellen, welche Information Sie genau erhalten möchten. Beispiele: Welches Herstellungsverfahren hat ein bestimmtes Lebensmittel durchlaufen? Enthält ein bestimmtes Lebensmittel chemische Zusatzstoffe? Ist der Fleischerladen um die Ecke bei Überprüfungen negativ aufgefallen? Welches Obst und Gemüse ist besonders hoch mit Pestiziden belastet? Enthält ein bestimmtes Spielzeug verschluckbare Kleinteile? Werden bei der Herstellung eines bestimmen Spielzeugs Weichmacher verwendet? Weitere Beispiele für Informationen, die Sie nach dem VIG erfragen können, finden Sie unter Beispiele für Anfragen.

2. Zuständige Behörde recherchieren

Recherchieren Sie im Internet oder fragen Sie telefonisch nach, welche Behörde die gesuchte Information bereithält. Einige informationspflichtige Stellen finden Sie im Behördensuchmaschine des Bundsamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Auskunft geben auch die "Verbraucherlotsen" des Bundesverbraucherministeriums unter Telefon (02 28) 24 25 26 27 oder per E-Mail an info@verbraucherlotse.de.

3. Antrag formulieren

Sie können Ihre Anfrage formlos per Brief, per E-Mail oder (fern-)mündlich stellen. Formulieren Sie Ihren Antrag zu den gewünschten Informationen jedoch so genau wie möglich und schicken Sie ihn per E-Mail, Brief oder Fax an die zuständige Stelle (siehe Musterbrief) oder rufen Sie bei der Behörde an und stellen Ihren Antrag mündlich.

4. Eingangsbestätigung verlangen

Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen. Bitten Sie um Nachricht, wenn die Behörde Ihren Antrag an eine andere Stelle weiterleitet, falls sie sich nicht zuständig fühlt.

5. Kosten erfragen

Die Behörde ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren, falls Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags anfallen. Fordern Sie die Behörde vorsorglich auf, Ihnen vor Bearbeitung Ihres Antrags mitzuteilen, ob Kosten entstehen (siehe Musterbrief).

6. Antwort abwarten

Im Regelfall sollten Sie die angefragten Informationen innerhalb eines Monats erhalten. Falls Dritte (z. B. betroffene Unternehmen)angehört werden, beträgt die Frist zwei Monate.

7. Notfalls Widerspruch einlegen, Klage erheben

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, da sich ein betroffenes Unternehmen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beruft, können Sie Widerspruch erheben. Sollte Ihr Widerspruch zurückgewiesen werden, können Sie vor Verwaltungsgerichten klagen.