Hintergrund

Wenn Bilder Appetit machen

Ronald Talasz

Wenn Bilder Appetit machen

Verpackungen von Lebensmitteln sind für Hersteller das Mittel der Wahl, um uns auf ihre Produkte aufmerksam zu machen. Wir entscheiden uns oft genug spontan für ein Produkt im Supermarkt, weil uns eine Verpackung anspricht und wir von der Verpackung verführt wurden. Was auf der Verpackung stehen muss, ist gesetzlich geregelt. Wie die Verpackung gestaltet ist, da bleibt den Herstellern relativ viel Freiraum. Und sie dürfen ihren Produkten Fantasienamen geben. Hauptsache bunt und ansprechend. Aber ganz egal ist nicht, was sie drauf tun. Was abgebildet ist, muss auch drinnen sein.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Zutaten – oder umgekehrt?

Du stehst im Supermarkt vor einer riesen Auswahl Frühstücksflocken. Du möchtest dir ein gutes Müsli gönnen. Mit Nüssen, Früchten, gerne auch mit einem Löffelchen Honig. Hersteller buhlen um deine Aufmerksamkeit. Vorne auf der Verpackung lockt eine bunte Müslischüssel voll mit Getreide, Milch und Haselnüssen. Frische Erdbeeren sind oben drauf. Daneben ein Schälchen mit goldgelbem Honig. Du willst schon zugreifen, da fällt dein Blick auf die Zutatenliste: Haferflocken sind reichlich drinnen. Mit den Nüssen sieht es schon magerer aus: satte 5 Prozent. Honig ist in winzigen Dosen enthalten. Und von den Erdbeeren fehlt jede Spur. Wie kann das sein?

Werbefantasie sticht gesetzlichen Rahmen

In der EU gibt es eine Verordnung , die regelt, welche Informationen wo auf eine Lebensmittelverpackung kommen . Und sie besagt „Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein“. Das bedeutet auch, dass Hersteller uns mit ihren Verpackungen nicht in die Irre führen dürfen. Was auf der Verpackung abgebildet ist, ist also nicht egal.

Außerdem dürfen Hersteller ihren Produkten nicht einfach einen Fantasienamen geben. Zumindest nicht, ohne uns aufzuklären, worum es sich bei dem Lebensmittel wirklich handelt. Zeigt das Bild bestimmte Zutaten oder kommen sie in der Bezeichnung des Produktes vor, erfahren wir, wie viel davon drin ist. Außer es ist ein „Serviervorschlag“.

Einfach nur ein (Servier)Vorschlag?

Wenn Hersteller auf der so genannten „Schauseite“ – das ist die, die uns im Supermarktregal anlacht - eines Produkts mit Nüssen in der Müslischale oder Erdbeeren im Joghurt werben, dann muss das auch drin sein. Und es muss in der Zutatenliste angegeben werden, wie viel davon drin ist. Das kann auch nur ein winzig kleiner Teil sein. Umgehen können das Hersteller aber mit einem einzigen, klein gedruckten Wörtchen am Rand des Fotos: das Zauberwort heißt „Serviervorschlag“. Damit sind alle Verpflichtungen aufgehoben. Was auf dem Bild ist, muss nicht – so - in der Verpackung sein.

Mit Worten bezaubern

Woran denkst du, wenn du zum Beispiel von „Fruchttraum“ hörst? Gut, so, oder so ähnlich werden gerne Tees, Joghurts oder Fruchtsäfte bezeichnet. Wirklich vorstellen können wir uns darunter aber nichts. Deshalb müssen die Hersteller die Sachbezeichnung auch auf die Verpackung schreiben: zum Beispiel um einen Fruchtsaft oder einen Tee mit Früchten. Der Fantasiename muss nicht wirklich etwas mit dem Lebensmittel zu tun haben, er darf aber auch nicht irreführend sein. Die Bezeichnung des Lebensmittels muss aber üblichen Bezeichnungen entsprechen und das Produkt eindeutig charaktierisieren.

Marzipan besteht aus Mandeln - typisch

Mit manchen Lebensmitteln verbinden wir ganz typische Zutaten. Wenn die Zutaten weder im Namen noch in der Produkt-Bezeichnung vorkommen, macht das nichts. Hersteller müssen dann trotzdem die Menge jener Zutaten in Prozent angeben, die wir uns in dem Lebensmittel erwarten. Was wir uns typischer Weise so an Zutaten „erwarten“, beschreibt in Österreich das so genannte Lebensmittelbuch.

Und was ist mit dem Paprika in den Paprika-Chips?

Eine Ausnahme manchen solche Zutaten, die Hersteller nur in sehr kleinen Mengen verwenden.  Sie sind zwar diejenigen, die dem Lebensmittel den Geschmack geben. Aber dafür braucht es oft nicht viel. Zu den so genannten geschmacksgebenden Zutaten müssen Hersteller keine Mengenangaben machen. Also auch wenn Paprika-Chips so heißen und leuchtend rote Paprika auf der Verpackung sind, muss nicht draufstehen, wie viel Paprika drin ist.

Fazit

  • Das EU-Recht besagt, dass wir mit Informationen über Lebensmittel nicht irregeführt werden dürfen. Mit ihren Verpackungen täuschen Hersteller allerdings trotzdem gerne einen Inhalt vor, der so nicht drin ist.

  • Hersteller bewerben ihre Produkte gerne mit bunten Bildern und fantasievollen Namen.
  • Wenn Zutaten mit Bildern beworben werden, wenn sie im Namen genannt werden oder wir sie üblicherweise mit dem Produkt verbinden, dann muss ihre Menge bei der Produktbezeichnung oder in der Zutatenliste in Prozent angeben werden.
  • Ausnahme: die Zutat ist zwar für den Geschmack (mit)verantwortlich, ist aber nur in kleinen Mengen enthalten.  

Foodwatch fordert:

  • Die Abbildung eines Lebensmittels auf der Verpackung muss dem tatsächlichen Lebensmittel entsprechen. Was vorne drauf ist, muss auch drinnen sein.
  • Geschönte Abbildungen und „Serviervorschläge“ dürfen dafür keine Schlupflöcher mehr bieten.
  • Heben die Hersteller auf der Verpackung einzelne Zutaten durch Bilder oder Text hervor, müssen sie gut sichtbar direkt bei der werblichen Hervorhebung angeben, welchen Anteil in Prozent die jeweilige Zutat im Produkt ausmacht.

Lebensmitteltäuschung - Das regt mich auf!

Lebensmittelhersteller sind erfinderisch, um ihre Produkte besser dastehen zu lassen, als sie es tatsächlich sind. Da wird uns öfter mal ein X für ein U verkauft. Das regt dich auf? Dann lade dein Bild hier hoch!

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