Hintergrund

Fähnchen in Rot-Weiß-Rot – was sagen sie über die Herkunft?

foodwatch/Ronald Talasz

Unsere Supermärkte sind voll von Produkten, die österreichische Fähnchen tragen, und Verpackungen, die mit regionalen Symbolen spielen. Die Hersteller wissen, dass wir Konsument*innen in Österreich gern zu solchen Produkten greifen. Das Problem: Die Zutaten kommen oft ganz woanders her. Und bei vielen Rohstoffen erfahren wir nicht, woher. Für foodwatch ist klar: Fähnchen sind vielleicht ein gutes Marketinginstrument. Uns Konsument*innen führen sie allzu leicht in die Irre. 

Österreich-Bezug macht attraktiv

Die Herkunft der Lebensmittel ist den Konsument*innen in Österreich wichtig, das bestätigt die AMA-Marketing-Agentur Prozent) oder teilweise (36 Prozent) wichtig ist.) wichtig ist.

So vielfältig sind Lebensmittel „aus Österreich“

Sicher ist dir schon eine solche Aufschrift ins Auge gesprungen: „Qualität aus Österreich", „Hergestellt in Österreich“, „Ein Stück Österreich“ oder „Produkt aus Österreich“. Diese Versprechen finden wir auf Verpackungen oft in einer kleinen Österreich-Fahne oder rot-weiß-roten Banderole. Auch rot-weiß-rote Siegel sind beliebt. Was genau bedeuten diese Angaben? Wo steckt wieviel Österreich drin? Und wann ist es nur ein Marketing-Schmäh, der mit dem Inhalt wenig zu tun hat?

Wer mit der Herkunft spielt, muss sie auch verraten

Seit 1. April 2020 gilt eine EU-Verordnung. Sie trägt den sperrigen Namen „EU- Durchführungsverordnung zur Herkunftskennzeichnung der primären Zutaten". Die Verordnung gilt für verpackte, verarbeitete Lebensmittel. Sie gilt dann, wenn die Hersteller mit dem Bezug zu einem bestimmten Land oder einer Region werben. Wenn wir auf der Verpackung Österreich-Fähnchen, den Schiefen Turm von Pisa oder die italienische Tricolore entdecken: Dann muss der Hersteller preisgeben, woher die Primärzutaten kommen, sofern sie nicht aus Österreich, Pisa oder Italien kommen. 

Keine Werbung mit der Herkunft ohne deren Angabe 

Ein Hersteller möchte Österreich-Fähnchen auf die Verpackung drucken? Ein anderer Produzent will uns mit Worten glauben machen, dass das Produkt aus Österreich kommt? Ein regionaler Erzeuger wirbt mit einer ganz bestimmten Region?  Seit 1. April 2020 müssen wir Folgendes auf der Verpackung lesen: 

Zutaten aus Österreich – oder aus dem Rest der Welt

Du kennst sicher die Symbole, die uns an eine bestimmte Herkunft denken lassen. Zum Beispiel wirbt ein Käsehersteller auf der Verpackung mit dem Schriftzug „Österreichische Qualität“ in einem rot-weiß-roten Fähnchen. Das muss er beachten: 

  • Ist die Hauptzutat Milch aus Österreich, dann braucht es keine weitere Information. Der Hersteller kann aber zusätzlich werben mit „Milch aus Österreich". 
  • Kommt die Hauptzutat nicht aus Österreich, darf das Produkt weiter ein Österreich-Fähnchen tragen. Es muss aber eine zusätzliche Information geben, und zwar:
    • aus welchem Land die Zutat wirklich kommt: zum Beispiel „mit Milch aus Deutschland“,

    • oder schlicht: „Milch nicht aus Österreich“, 

    • oder: „Milch anderer Herkunft,“

    • oder: „Milch aus EU“,

    • Es kann auch sein, dass die Milch aus ganz unterschiedlichen Teilen der Welt kommt. In diesem Fall lesen wir: „Milch aus EU und Nicht-EU“.

Wie aufschlussreich die Angaben über die Herkunft der Primärzutat(en) sind, hängt also stark vom Hersteller ab. 

Auch Regionen sind beliebte Lockmittel

Kennst du die Regale im Supermarkt, die mit regionalen Produkten werben? Vielleicht interessierst du dich gerade da besonders, wo die Zutaten herkommen. Für Produkte, die mit einer Region werben, gelten dieselben Regeln wie für die Österreich-Fähnchen.

Manche Hersteller locken damit, dass eine Zutat aus einer bestimmten Region kommt. Zum Beispiel steht auf der Verpackung: „Mehl hergestellt in Niederösterreich“.

Stammt das Getreide ausschließlich aus Niederösterreich, ist alles okay. 

Kommt ein Teil des Mehls aus dem Burgenland, muss uns die Verpackung darüber aufklären. Dabei gibt es wieder mehrere Möglichkeiten. Auf der Verpackung kann stehen: 

  • „Getreide aus Niederösterreich und Burgenland“ 
  • oder „Getreide aus Österreich“.

ACHTUNG: Die Kennzeichnungspflicht hat viele Ausnahmen 

Keine Primärzutat – keine Regel

Ein Lebensmittel kann allerdings auch keine Primärzutat haben. Zum Beispiel, wenn keine Zutat über 50 Prozent ausmacht oder das Produkt keine charakteristische Zutat enthält. Solche Lebensmittel fallen dann nicht unter diese Regelung: Sie brauchen keine Herkunftsangaben der Zutaten, auch wenn das herstellende Unternehmen mit der Herkunft des Produkts wirbt, zum Beispiel mit einer Österreichfahne. 
 

Nicht alle geografischen Bezüge lösen eine Kennzeichnungspflicht aus 

Bei folgenden Bezeichnungen brauchen die Hersteller keine Angaben zur Herkunft irgendeiner Zutat zu machen: 

  • wenn der Name auf die Rezeptur, Machart oder Art der Produktion hinweist – etwa „Gemüse nach italienischer Rezeptur“ oder „Chili con Carne nach mexikanischer Art“, 
  • bei so genannten Verkehrsbezeichnungen von Lebensmitteln wie „Linzer Torte“ oder „Wiener Apfelstrudel“,
  • bei eingetragenen Marken, die eine geografische Angabe im Namen tragen. 

Auch die Ursprungs- und Qualitätssiegel der EU lösen keine Kennzeichnungspflicht der Herkunft aus: 

  • die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), 
  • die „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ und 
  • die „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“. Der „Tiroler Speck“ kann weiter ohne Fleisch aus Tirol hergestellt und trotzdem als „Tiroler Speck“ vermarktet werden. Ohne Angabe, woher das Fleisch kommt.

Hersteller können eine einzelne Zutat auf der Packung bewerben, die nicht die Primärzutat ist. 

Ein Beispiel ist sie schreiben „Milch aus Österreich“ oder „Fleisch aus Österreich“ auf ihr Produkt. Das löst keine Angabepflicht aller Primärzutaten aus, wenn nicht optisch mit der österreichischen Herkunft geworben wird. Ein Dosengulasch kann also mit “Fleisch aus Österreich” werben; Solange es kein Österreichfähnchen trägt, muss der Hersteller nichts über die Herkunft der anderen Zutaten sagen.

Spirituosen sind ebenfalls von der Verordnung ausgenommen

In all diesen Fällen erfahren wir weiterhin nicht einmal, woher die wichtigsten Rohstoffe oder Zutaten kommen. 
 

Fazit: 

  • Mit der EU-Verordnung seit 1. April 2020 erfahren wir zwar, ob die Primärzutaten aus dem Land kommen, mit dem das Produkt wirbt, oder nicht. Mehr erfahren wir aber nicht. 
  • Selbst für diese vage Regelung gibt es Ausnahmen. 
  • Für Produkte, die nicht mit der Herkunft werben, gilt diese EU-Verordnung nicht. 

foodwatch fordert: 

  • eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aller Zutaten bei Produkten, die mit Herkunftsangaben werben – Die Primärzutaten sind hier nicht genug,
  • keine Ausnahme für Produkte, die ein EU-Qualitätssiegel tragen,
  • eine generelle Angabe der Herkunft der Primärzutaten bei allen verarbeiteten Produkten.