Hintergrund

Fisch – wo geschwommen, wie gefangen?

foodwatch/Ronald Talasz

Du möchtest wissen, wo dein Fisch herkommt? Dich interessiert, wie Hering, Makrele oder Shrimps gefangen wurden? Bei frischen oder gefrorenen, getrockneten, gesalzenen oder geräucherten Fischen und Meeresfrüchten erfahren wir, wo sie aus dem Wasser gefischt wurden. Ob es ein See, ein Fluss, das Meer oder die Aquakultur war. In welchem Land das Gewässer liegt und wie es heißt. Nur in diesen Fällen ist das gesetzlich vorgeschrieben. foodwatch findet: Das ist zu wenig! Die klare Kennzeichnung verschwimmt nämlich, sobald Fische zu Fischstäbchen verarbeitet und Meeresfrüchte eingelegt werden. 

Das muss zur Herkunft von Fisch und Co gesagt werden 

Die EU-Verordnung für Fischerei-Erzeugnisse  regelt, welche Informationen wir über die Herkunft der Fische und Meeresfrüchte bekommen müssen.
Für Fische und Meeresfrüchte aus Meeren, Flüssen, Seen und aus der Aquakultur gilt: Solange sie zu einer der folgenden Kategorien gehören, muss uns das Etikett über die Herkunft informieren. 

Das gilt für: 

  • unverpackten oder verpackten ganzen Fisch, Fischfilets und andere Erzeugnisse aus der Aquakultur,
  • tiefgekühlten Fisch,
  • getrockneten Fisch,
  • gesalzenen und geräucherten Fisch.

Fischstäbchen und Thunfischdose

Sobald Fisch anders als oben aufgezählt verarbeitet oder zubereitet wird, erfahren wir nichts mehr über seine Herkunft. Fischstäbchen, marinierte Makrele, eingelegte Muscheln brauchen keine Herkunftskennzeichnung. Auch auf Konservendosen müssen die Hersteller das Ursprungsland nicht angeben. 

Freiwillig können Hersteller diese Angaben natürlich machen. Oder wenn sie mit der Herkunft der Fische werben möchten. 

Was wir außerdem zum Fisch erfahren

  • die Handelsbezeichnung der Fischart und ihren wissenschaftlichen Namen
  • die Produktionsmethode: ob der Fisch aus dem Meer, einem Fluss oder See gefangen oder ob er gezüchtet wurde
  • die Kategorie des Fanggeräts bei Fisch aus Wildfang

Fanggebiet oder Produktionsgebiet 

Für Meeresfische muss das Fanggebiet angegeben werden. Das geht auch mit einer Karte oder einem Piktogramm.

Bei der Herkunft aus Binnenfischerei muss der Name des Gewässers angegeben werden, also zum Beispiel der Fluss oder See. Und es muss das Land genannt werden, in dem der Fisch gefangen wurde.
Stammt der Fisch aus der Aquakultur, müssen wir über das Aufzuchtland informiert werden. Welches Land genannt wird, dazu gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • das Land, in dem der Fisch mehr als die Hälfte seines endgültigen Gewichts erlangt hat,
  • oder das Land, in dem er sich für mehr als die Hälfte der Aufzuchtzeit befunden hat. Bei Krebsen und Weichtieren gilt das Land, in dem sie sich während der abschließenden Aufzuchtphase von mindestens sechs Monaten befunden haben.

Mit welchem Gerät wurde der Fisch gefangen?

Fische werden auf unterschiedliche Weise gefangen. Für die Fanggeräte gibt es verschiedene Kategorien. Die Kategorie des Fanggeräts muss mit einer dieser Bezeichnungen angegeben sein:
„Wadennetze“, „Schleppnetze“, „Kiemennetze und vergleichbare Netze“, „Umschließungsnetze und Hebenetze“, „Haken und Langleinen“, „Dredgen“, „Reusen und Fallen“

Fazit

Die Herkunftsangaben für Fisch und Meeresfrüchte aus Meeren, Flüssen, Seen und aus der Aquakultur sind unvollständig. Für sie gilt: 

  • Bei unverarbeiteten, getrockneten, gesalzenen und geräucherten Fischen muss uns das Etikett über die Herkunft informieren. 
  • Sobald die Fische oder Meeresfrüchte anders verarbeitet, also zum Beispiel als Fischstäbchen angeboten werden, erfahren wir ihre Herkunft nicht. Außer der Hersteller verrät uns dies freiwillig.

foodwatch fordert

  • Die Angabe der Herkunft darf nicht von der Art der Verarbeitung abhängen. Es braucht eine verpflichtende und transparente Herkunftskennzeichnung für alle Arten von verarbeiteten Fischen und Meeresfrüchten, auch für Fischstäbchen und eingelegte Muscheln. 
  • Die Angabe der Herkunft allein ist nicht ausreichend: Sie sagt noch nichts über die Bedingungen in der jeweiligen Aquakultur oder über den Zustand des befischten Gewässers aus. Auch diese Informationen muss uns die Verpackung unbedingt geben.