Pressemitteilung 03.07.2018

Presse-Einladung: Warum das EU-Recht Verbraucher nicht vor Lebensmittelskandalen schützt – foodwatch-Analyse zum „REFIT“-Vorschlag des allgemeinen EU-Lebensmittelrechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

egal ob Fipronil in Eiern, verseuchte Lactalis-Babymilch in 86 Ländern oder Pferdefleisch in der Rindfleich-Lasagne: Immer wieder kommt es in Europa zu Lebensmittelskandalen – und das EU-Recht bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen ausreichenden Schutz, weder vor Täuschung noch vor Gesundheitsgefahren. Es gibt zahlreiche Schlupflöcher und Probleme in der Durchsetzung. Die Europäische Kommission hat jetzt einen Vorschlag zur Reform des allgemeinen Lebensmittelrechts der Europäischen Union vorgelegt („REFIT“-Prozess der EU-Verordnung 178/2002). Warum die Vorschläge der EU-Kommission viel zu kurz greifen und das EU-Lebensmittelrecht vielmehr grundlegend überarbeitet werden muss, um Lebensmittelskandale in Zukunft zu verhindern – das wollen wir Ihnen gerne anhand von konkreten Beispielen aus den unterschiedlichen foodwatch-Büros bei einem Pressefrühstück in Brüssel erläutern, zu dem wir Sie herzlich einladen:

Termin: 10. Juli 2018, 9:00 Uhr

Ort: International Press Center / Residence Palace, Raum: „Passage Room“, Rue de la Loi 155, 1040 Brüssel

mit:

  • Thilo Bode, Geschäftsführer foodwatch International
  • Karine Jacquemart, Direktorin foodwatch Frankreich
  • Corinne Cornelisse, foodwatch Niederlande
  • Lena Blanken, foodwatch Deutschland

Für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, wären wir Ihnen zur besseren Planung sehr dankbar – telefonisch unter Tel.: +49 (0) 30 / 24 04 76 290 oder formlos per Mail an media@foodwatch.international. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Winkler

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit foodwatch