Transparenz-Initiative

foodwatch beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, einer Initiative für Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen. Hier finden Sie in zehn Punkten Informationen über die Ziele von foodwatch, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • foodwatch e. V., Brunnenstraße 181, 10119 Berlin, siehe Impressum und Kontaktformular
  • foodwatch wurde im Jahr 2002 von Thilo Bode gegründet.

2. Satzung und Ziele der Organisation

  • Die vollständige Satzung von foodwatch finden Sie hier: Satzung
  • Informationen über die Ziele von foodwatch finden Sie hier: Über uns
  • Hier finden Sie eine Darstellung der Erfolge von foodwatch in den ersten zehn Jahren des Bestehens (mit Fotostrecke): foodwatch-Erfolge
  • Detaillierte Angaben zu den von uns bearbeiteten Themen finden Sie unter Informieren

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Wir sind wegen der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz zuletzt durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I, StNr.: 27/653/51508, vom 05.08.2021 für das Jahr 2020 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der  Gewerbesteuer befreit.
  • Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden absetzbar.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist die gewählte Vertretung der foodwatch-Mitglieder. Er ist ehrenamtlich tätig und berät und kontrolliert die Geschäftsführung. Der foodwatch-Aufsichtsrat besteht aus fünf Personen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern für jeweils zwei Jahre gewählt werden: Aufsichtsrat
  • Geschäftsführer des foodwatch e. V. sind Jörg Rohwedder und Dr. Chris Methmann. Dabei leitet Jörg Rohwedder den Bereich „foodwatch International“, die Dachorganisation für die nationalen foodwatch-Büros in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Dr. Chris Methmann ist Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. 

5. Tätigkeitsbericht

  • Hier finden Sie eine Darstellung der Erfolge von foodwatch in den ersten zehn Jahren des Bestehens: foodwatch-Erfolge
  • Eine Übersicht über die Kampagnenaktivitäten von foodwatch liefert die Rubrik Aktuelle Nachrichten
  • Aktuelle Nachrichten speziell über die Belange von foodwatch finden Sie hier: Aktuelles über foodwatch

6. Personalstruktur

  • Das feste foodwatch-Team besteht insgesamt aus 10 in Vollzeit und 10 in Teilzeit Arbeitenden, rein rechnerisch sind das insgesamt 17 volle Stellen (17,4 sogenannte „Vollzeitäquivalente“) . Dabei entfallen auf den Bereich foodwatch International 3,7 Stellen, siehe auch Team.

7. Angaben zur Mittelherkunft

  • foodwatch ist unabhängig von Staat und Lebensmittelindustrie und finanziert sich aus den Beiträgen der Fördermitglieder, Spenden und Stiftungsgeldern: Finanzierung
  • foodwatch wurde im Jahr 2002 als gemeinnütziger Verein gegründet. Finanziell wurde der Start durch langfristige Darlehen und Spenden ermöglicht: Anschubfinanzierung

8. Angaben zur Mittelverwendung

  • Informationen zu den Ausgaben von foodwatch finden Sie hier: Finanzierung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Großspender

  • Grundsätzlich werden alle Großspender (ab 5.000 Euro) auf der foodwatch-Internetseite namentlich genannt. Wenn ein Spender oder eine Spenderin aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf unserer Internetseite genannt werden möchte, veröffentlichen wir den Namen ausnahmsweise nicht unmittelbar auf der Internetseite, sondern geben nur die Spendensumme an – den Namen nennen wir jedoch auf Anfrage. Wer damit nicht einverstanden ist, dessen Spende nimmt foodwatch nicht an. 
  • Im Jahr 2019 waren alle Großspenderinnen und Großspender zu einer Namensnennung bereit. foodwatch bekam 2019 Zuwendungen von mehr als 5.000 Euro von Erben von Marita Dauenhauer, Gregor Louisoder Umweltstiftung, Immobilien Goldfisch GmbH, Jebsen Foundation, Olin gGmbH, Schöpflin Stiftung , Stiftung Natur im Leben und Rainer Voortmann.

  • Bei Spenden ab 5.000 Euro im Jahr – ob von Unternehmen oder Einzelpersonen – überprüft foodwatch, ob es einen Zusammenhang zur Lebensmittelwirtschaft gibt. Spenden aus der Lebensmittelindustrie und von größeren Unternehmen des Lebensmittelhandels lehnt foodwatch grundsätzlich ab. Mehr dazu in der Rubrik Finanzen.

11. Whistleblowing Policy

  • Wir sind überzeugt, dass Whistleblower*innen durch ihren mutigen Einsatz einen großen Beitrag zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit leisten. Der Hinweis auf Rechtsbrüche und schwerwiegende Missstände darf selbst kein Bruch des Rechts sein. Wir treten deshalb gemeinsam für einen besseren Rechtsschutz für Whistleblower*innen ein und wollen dieser Überzeugung auch in unserer Organisationen selbst gerecht werden. Deshalb verpflichten wir uns zur Einhaltung dieser Policy. Weitere Informationen finden Sie hier