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Herkunftsangaben

Bei Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Eiern, bei Olivenöl und Honig muss die Herkunft angegeben werden. Aber bei weitem nicht immer. Wie genau die Angaben sind, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Faustregel: Je stärker verarbeitet ein Lebensmittel ist, desto weniger müssen die Hersteller über die Herkunft verraten. Von den meisten Lebensmitteln erfahren wir deshalb gar nicht, wo die Rohstoffe herkommen. Bei einigen muss das Ursprungsland auf der Packung stehen. Und manchmal reicht dem Gesetzgeber „EU und Nicht-EU". In diesem Fall weißt du nur, dass das Lebensmittel vom Planeten Erde kommt.

foodwatch findet: Das ist zu wenig! Wir Konsument*innen haben ein Recht auf klare Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen. 

Kennzeichnungslücken – mit welchem Recht?

Dir ist wichtig zu wissen, woher dein Essen kommt? Die Herkunft der Lebensmittel ist für viele von uns mitentscheidend dafür, was wir einkaufen. Welche Informationen wir über Lebensmittel bekommen, regelt seit 2011 eine EU-Verordnung. Das geltende Recht ist allerdings lückenhaft und erlaubt außerdem Herkunftsangaben wie: „EU und Nicht-EU “, die keinerlei Informationsgehalt für uns Konsument*innen mehr haben.  

Immer wieder hat die Lebensmittelindustrie verhindert, dass es für alle Lebensmittel eine klare, vollständige und verpflichtende Herkunftskennzeichnung gibt. Selbst kleine Änderungen dauern Jahre. Für uns Konsument*innen sind die Ergebnisse oft unbefriedigend. Als Faustregel gilt nach wie vor: Je mehr ein Produkt verarbeitet ist, desto weniger müssen Hersteller offenlegen, woher die Rohstoffe kommen.

Wir von foodwatch finden: Es sollte selbstverständlich sein, aussagekräftige Informationen darüber zu erhalten, woher die Lebensmittel und ihre Zutaten kommen. Das Lebensmittelrecht sollte genau dafür sorgen. Dafür wird sich foodwatch weiterhin einsetzen.

Wenige Produkte machen überhaupt Herkunftsangaben

Sieben Produktgruppen sind scheinbar klar geregelt: Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Eier, Olivenöl und Honig. Für diese Lebensmittel gilt: Auf der Verpackung oder in unmittelbarer Nähe müssen wir Angaben zur Herkunft finden. Das Problem: Jedes dieser Lebensmittel unterliegt eigenen Regelungen. Manche sind strenger geregelt – zum Beispiel Rindfleisch, weil es in der Vergangenheit Skandale gegeben hat. Manche speisen uns mit vagen Angaben ab. So ist es bei Mischhonig erlaubt, „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern” als Herkunft anzugeben.

Herkunftsangabe, aber nur wenn ...

Bei frischem Obst und Gemüse erfahren wir, wo es angebaut beziehungsweise geerntet wurde –   solange es ganz bleibt. Bei frischen Eiern lässt sich – mit etwas Aufwand – die Spur bis zum Stall zurückverfolgen. Landen sie im Fertigkuchen, verliert sich ihre Spur.

Bei handelsüblichem Fleisch erfahren wir zumindest, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Wo es geboren wurde, erfahren wir nur beim Rind. Beim Fisch bekommen wir Auskunft über die Fang- oder Zuchtregion. Solange er nicht zu Fischstäbchen verarbeitet ist. Beim Blütenhonig erfahren wir das Land, in dem die Bienen den Nektar gesammelt haben – sofern es sich nicht um Mischhonig handelt. Und bei „Nativem Olivenöl“, wo die Oliven geerntet wurden. Aber nur, wenn sie aus einer einzigen Region kommen. 

Auch bei allen Bio-Lebensmitteln erfahren wir, wo die landwirtschaftlichen Rohstoffe ihren Ursprung haben. Allerdings genügt hier oft eine völlig unspezifische Angabe wie „EU-Landwirtschaft" oder „Nicht-EU-Landwirtschaft". Transparente Herkunftsangaben schauen anders aus.

Rot-Weiß-Rot steht nicht zwangsläufig für österreichische Rohstoffe

Hersteller werben gerne mit Symbolen und Fähnchen, die uns Konsument*innen an eine bestimmte Herkunft denken lassen. Allerdings ist dadurch noch lange nicht gesagt, dass zumindest die Hauptzutat aus Österreich stammt. Weil das erlaubt ist, kann man uns Konsument*innen leicht in die Irre führen.
 

foodwatch fordert: 

  • Die Angabe der Herkunft der Zutaten bei verarbeiteten Produkten. Es muss selbstverständlich werden, dass wir Konsument*innen aussagekräftige Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln und deren Zutaten erhalten. Das Lebensmittelrecht sollte genau dafür sorgen.
  • Frische Lebensmittel müssen immer klar Auskunft über ihre Herkunft geben. Da darf es keine Ausnahmen geben. Das muss auch gelten, wenn die Melone aufgeschnitten oder das Fleisch mariniert ist. 
  • Die Interessen von uns Konsument*innen müssen bei der Regelung der Herkunftsangaben an erster Stelle stehen. Das ist im Moment nicht der Fall. Weil das Lebensmittelrecht weitestgehend auf EU-Ebene geregelt wird, muss auch dort endlich für volle Transparenz bei Herkunftsangaben gesorgt werden. Die österreichische Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass sich das grundlegend ändert. 
     

Mehr Informationen

Wer bestimmt, ob wir erfahren, woher die Äpfel im Supermarkt stammen? Und warum haben wir keine Chance, das nachzuvollziehen, sobald die Äpfel getrocknet und zerkleinert ins Müsli gemischt sind?

Welche Informationen wir über Lebensmittel bekommen, regelt seit 2011 eine EU-Verordnung. Über die Herkunft der Lebensmittel erfahren wir leider nur sehr wenig: Das EU-Recht reicht hier bei weitem nicht aus, um uns Konsument*innen klar zu informieren. 

Das frische Ei ist vielleicht das am besten gekennzeichnete Lebensmittel. Seine Schale gibt uns viele Informationen. Ein detaillierter Code gibt Aufschluss über die Haltungsart des Huhns, über das Land, sogar über den Betrieb.

Weit weniger verrät uns oft die Verpackung. Eierkartons werben mit schönen Bildern. Wo die Eier konkret herkommen, müssen sie nicht verraten. Jede Spur verliert sich, sobald das Ei aufgeschlagen und verarbeitet wurde. Eier in Keksen oder Biskotten? Da tappen wir völlig im Dunkeln. Eine Kennzeichnung der Herkunft von verarbeiteten Eiern sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Wir von foodwatch fordern: klare Kennzeichnung vom Karton bis zum Kuchen!

Mehr erfahren zur Herkunft von Eiern

Fleisch ist ein sensibles Produkt. Der BSE-Skandal und das Pferdefleisch in der Lasagne haben es deutlich gemacht:  Es gibt gute Gründe, warum wir Konsument*innen ganz genau wissen wollen, woher unser Schnitzel kommt. Der Gesetzgeber hat darauf zwar reagiert, doch erhebliche Lücken sind geblieben.

Für frisches Fleisch gilt: Bei Kalb und Rind aus einem EU-Land erfahren wir die Herkunft vom Geburtsort bis zum Schlachthof. Bei Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel bekommen wir zumindest noch Informationen zu Aufzucht und Schlachtung. Doch sobald auch nur ein Körnchen Salz dazukommt, bleibt die gesamte Herkunft verborgen.

foodwatch fordert daher transparente Herkunftskennzeichnung für jegliches Fleischprodukt, egal ob Schnitzel, Extrawurst oder Grillspieß.

Mehr erfahren zur Herkunft von Fleisch

Du möchtest wissen, wo dein Fisch herkommt? Dich interessiert, wie Hering, Makrele oder Shrimps gefangen wurden? Bei frischen oder gefrorenen, getrockneten, gesalzenen oder geräucherten Fischen und Meeresfrüchten erfahren wir, wo sie aus dem Wasser gefischt wurden. Ob es ein See, ein Fluss, das Meer oder die Aquakultur war. In welchem Land das Gewässer liegt und wie es heißt. Nur in diesen Fällen ist das gesetzlich vorgeschrieben.

foodwatch findet: Das ist zu wenig! Die klare Kennzeichnung verschwimmt nämlich, sobald Fische zu Fischstäbchen verarbeitet und Meeresfrüchte eingelegt werden.

Mehr erfahren zur Herkunft von Fisch

Obst und Gemüse geben Auskunft über ihren Ursprung – solange sie frisch und nicht zerteilt sind. Sobald die Äpfel in Spalten geschnitten, die Karotten gerieben wurden, der Salat zerpflückt und in Plastikschalen verpackt ist, verliert sich die Spur. Bei zerteiltem, verarbeitetem, zubereitetem Obst und Gemüse sind die Verpacker nicht mehr verpflichtet, uns über die Herkunft zu informieren.

foodwatch fordert: volle Transparenz auch für Obstsalat und Suppengrün!

Mehr erfahren zur Herkunft von Obst und Gemüse 

Bei Honig erfahren wir das Ursprungsland. Aber nur dann, wenn die Bienen ihren Nektar nachweislich nur dort gesammelt haben. Mischt ein Hersteller Honig aus verschiedenen Regionen zusammen, verflüssigt sich die Information zu vagen Angaben, etwa: „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Dass der Honig vom Planeten Erde kommt, ist wohl klar.

foodwatch findet: Als Herkunftsangabe ist das völlig unzureichend.

Mehr erfahren zur Herkunft von Honig

Die Bezeichnungen „Natives Olivenöl“ oder „Natives Olivenöl Extra Vergine“ weisen nicht nur auf die Qualität des Öls hin. Die Hersteller müssen auch angeben, wo die Oliven geerntet wurden. Genannt werden kann entweder das Land oder die Region.

EU-Qualitätssiegel für Olivenöl-Regionen
Olivenöl-Liebhaber*innen wissen: Es kann einen großen Unterschied machen, aus welchem Land und welcher Region die Oliven stammen. Manche Regionen, zum Beispiel in Italien, haben sich ihre Oliven sogar „schützen“ lassen. Wenn die Oliven nur von dort kommen und in der Region zu Öl verarbeitet wurden, dürfen sie das EU-Qualitätssiegel für „geschützte Ursprungsbezeichnung“ für diese Region tragen.

„Hergestellt in“ heißt „gepresst in“ 
Wenn die Ölmühle in einem anderen Land oder einer anderen Region steht als der Baum, auf dem die Oliven gewachsen sind, muss das Etikett darüber informieren. Der Hinweis „Hergestellt in …“ bezieht sich dann auf den Standort der Ölmühle. Wo die Oliven geerntet wurden, muss trotzdem auch angegeben werden. 

Bei Mischungen verrinnt die Herkunftsangabe
Werden Öle von Oliven aus verschiedenen Regionen gemischt, wird die Info zur Herkunft vage. Wir erfahren dann nur, ob die Oliven aus der EU oder aus einem Land außerhalb der EU, also einem Drittstaat, kommen. Hersteller können, müssen aber keine Angaben zu den konkreten Ländern machen. 

foodwatch findet: das ist zu wenig, und fordert volle Transparenz auch bei gemischtem Olivenöl.

Unsere Supermärkte sind voll von Produkten, die österreichische Fähnchen tragen, und Verpackungen, die mit regionalen Symbolen spielen. Die Hersteller wissen, dass wir Konsument*innen in Österreich gern zu solchen Produkten greifen. Das Problem: Die Zutaten kommen oft ganz woanders her. Und bei vielen Rohstoffen erfahren wir nicht, woher.

Für foodwatch ist klar: Fähnchen sind vielleicht ein gutes Marketinginstrument. Uns Konsument*innen führen sie allzu leicht in die Irre.

Mehr erfahren über die Rot-Weiß-Roten Fähnchen

Drei Siegel, die auf den Ursprung eines Produkts oder seine Verbundenheit mit einer Region hinweisen, vergibt die EU-Kommission. Das Problem: Die drei Siegel sehen sich zum Verwechseln ähnlich, haben aber einen ganz unterschiedlichen Informationsgehalt.

Wir Konsument*innen stehen verwirrt vor dem Supermarktregal: Was sagen die Bezeichnungen „Steirisches Kürbiskernöl“, „Vorarlberger Bergkäse“ und „Pizza Napoletana“ über die Herkunft aus? Nur eines dieser Produkte muss tatsächlich aus der angegebenen Region kommen.

foodwatch findet: Klare Herkunftsangaben schauen anders aus.

Mehr erfahren über die EU-Qualitätssiegel

Wie bei allen Bio-Lebensmitteln, die das EU-Bio-Logo tragen, gilt auch für Konserven und andere verarbeitete Bio-Produkte: Die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Rohstoffe ist verpflichtend.

Allerdings genügt die Angabe "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft". Stammen die Rohstoffe sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern, reicht der Vermerk "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. So wird letztlich auch Herstellern von Bio-Lebensmitteln erlaubt, die hohen Qualitätserwartungen der Konsument*innen durch intransparente Herkunftsangaben zu enttäuschen.  

foodwatch findet: Diese Angaben sind zu wenig! Gerade bei Bio-Lebensmitteln wollen wir Konsument*innen genau wissen, woher die Lebensmittel und ihre Rohstoffe kommen.