Hintergrund

Obst und Gemüse – woher kommt es?

foodwatch/Ronald Talasz

Obst und Gemüse geben Auskunft über ihren Ursprung – solange sie frisch und nicht zerteilt sind. Sobald die Äpfel in Spalten geschnitten, die Karotten gerieben wurden, der Salat zerpflückt und in Plastikschalen verpackt ist, verliert sich die Spur. Bei zerteiltem, verarbeitetem, zubereitetem Obst und Gemüse sind die Verpacker nicht mehr verpflichtet, uns über die Herkunft zu informieren. foodwatch fordert: volle Transparenz auch für Obstsalat und Suppengrün!

Frisch und im Ganzen ist die Herkunft transparent

Im Supermarkt empfängt dich ein Regal mit knackigen Äpfeln, saftigen Orangen, duftenden Melonen. Du möchtest wissen, woher die Früchte kommen. Manche haben bei uns gerade Saison. Andere haben einen weiten Weg hinter sich. Immerhin: Für frisches, ganzes Obst und Gemüse müssen uns Verpacker oder Supermärkte Auskunft zum Ursprungsland geben. Entweder weist ein Schild am Regal darauf hin. Oder wir lesen auf der Verpackung, auf der Folie, am Netz, in welchem Land die Erdäpfel ausgegraben, die Orangen gepflückt wurden. Auf dem Schild im Supermarktregal darf auch stehen: „siehe Etikett". Geregelt ist das in der allgemeinen EU-Vermarktungsnorm für Lebensmittel  und in speziellen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse

Zerpflückt, gepresst, in Spalten: Herkunft Fehlanzeige!

Sobald die Äpfel in Spalten geschnitten und die Karotten gerieben wurden, der Salat zerpflückt und in Plastikschalen verpackt ist, muss uns die Verpackung keine Auskunft mehr über das Ursprungsland geben. Ob die verschiedenen Salate beim Salat-Mix aus unterschiedlichen Weltregionen kommen, das können wir nicht mehr nachvollziehen. Auf der Verpackung stehen dann nur noch Name und Adresse vom Verpacker, Händler oder Hersteller. Mit der ursprünglichen Herkunft von Obst oder Gemüse hat diese Info nichts mehr zu tun. 

Verzehrfertig, aber ohne klaren Ursprung 

Abgepackter Blattsalat mit Marinade, bunter Obstsalat in der Schale oder geschältes und geschnittenes Gemüse für die Gemüsepfanne: Werden uns Obst und Gemüse auf diese Art im Supermarkt angeboten, nennt sich das „verzehrfertig“ oder „küchenfertig vorbereitet“. Das alles mag praktisch sein. Über das Ursprungsland erfahren wir allerdings nichts mehr. Das muss bei verarbeitetem Obst und Gemüse nicht auf der Verpackung stehen. 

Trockenfrüchte – weitgereist, aber woher?

Auch getrocknetes Obst gilt als verarbeitet. Auf der Verpackung von Datteln, Mandeln, Feigen muss also keine Angabe zur Herkunft gemacht werden. 
 

Fazit:

  • Frisches Obst und Gemüse zählen zwar zu den am besten gekennzeichneten Lebensmitteln. Aber nur, solange sie nicht in irgendeiner Weise verarbeitet wurden. Bleibt der Apfel ganz, erfahren wir sein Ursprungsland. Wird er in Spalten geschnitten, haben wir keine Chance mehr, seine Herkunft zu erfahren. 

foodwatch fordert: 

  • Das Ursprungsland von Obst und Gemüse muss in allen Verarbeitungsstufen klar gekennzeichnet werden. Ob ein Apfel ganz im Regal liegt oder aufgeschnitten in der Kühltheke, ob die Karotte zu Saft gepresst wurde: Wir Konsument*innen haben ein Recht zu erfahren, wo unsere Vitaminquellen herkommen.