Nachricht 11.02.2010

Pfanners Antwort auf die E-Mail-Aktion

  • Pfanner der Gelbe Zitrone Physalis

Gleich zwei Gutachten hat Pfanner in der Antwort an die Teilnehmer der E-Mail-Aktion mitgeschickt. Zwei Gutachten, die beweisen sollen, dass der Hersteller sich im Hinblick auf sein aromatisiertes Kräuterteegetränk „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ nichts vorzuwerfen hat. Tatsächlich aber offenbaren das Antwortschreiben und die Gutachten vor allem eines: Pfanner will die Kritik an seinem Produkt „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ einfach nicht akzeptieren.

Mehr als 3.000 Verbraucher wollten von Pfanner wissen, warum das Teegetränk „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ die Physalis zwar im Namen und auf der Verpackung trägt, die Frucht im Getränk selbst aber gar nicht vorkommt. Und warum der Hersteller seine süße Mischung aus Kräutertee und 15 Prozent Gelbem Tee als Wellness-Tee verkauft und Verbraucher mit schwammigen Wellness-Versprechen in die Irre führt.

Fragen, auf die Pfanner offenbar lieber nicht antworten möchte. Stattdessen lässt man sich die „sachgerechte Deklaration“ und die „Verzehrsfähigkeit“ seines Produktes durch zwei der führenden Lebensmittellabore – die Unternehmen Fresenius und Eurofins – bestätigen. Und stellt noch einmal klar, dass in der „Deklaration/Sachbezeichnung“ auf alle Inhaltsstoffe hingewiesen werde. Damit sei „jeder mündige Konsument in der Lage, sich zu informieren“.

Das heißt also: Wer nicht merkt, dass ein Getränk, das „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ heißt und das großflächig mit Physalis-Früchten beworben wird, überhaupt keine Physalis enthält, der ist selbst schuld? Oder unmündig? Was will Pfanner Verbrauchern damit sagen? Dass den Pfanner-Verpackungen generell nicht zu trauen ist? Dass Verbraucher schon lieber ganz genau hinschauen sollten, weil sie bei Pfanner nicht davon ausgehen können, dass auch drin ist, was groß drauf steht und abgebildet ist? Die Antwort von Pfanner ist beschämend für das Unternehmen.

Nicht nur, dass Pfanner dem „mündigen Konsumenten“ nicht verrät, woraus das Aroma, das den „Gelben Zitrone-Physalis“ verfeinert, hergestellt ist. Das Unternehmen scheint auch nicht einmal vom kleinsten Schuldgefühl beschlichen zu sein, Verbraucher an der Nase herumgeführt zu haben. Man hat nichts zu bedauern, dafür aber zwei Auftragsgutachten, die bestätigen, alles „sachgerecht“ deklariert zu haben. Na danke, Pfanner! Warum dann die ganze Werbung mit Physalis, das Gefasel von der „Frucht der Verführung“, wenn doch gar keine drin ist?

Das Beispiel Pfanner macht deutlich: Angeblich „sachgerechte Deklarationen“ können hochgradig irreführend sein. Die Devise „Was legal ist, kann nicht falsch sein“ ist damit klar widerlegt. Auch wenn das Lebensmittelgesetz Täuschung und Irreführung prinzipiell verbietet, sind Verbraucher offenbar nicht davor geschützt. Zahllose ergänzende Einzelbestimmungen, Verkehrsauffassungen und Deklarationsregeln erlauben den Herstellern, ihre Kunden zu verführen, zu täuschen, ja geradezu zu verhöhnen. Dem enormen Einfluss der Lebensmittelindustrie auf diese Regeln und Gesetze sei Dank.

Hersteller wie Pfanner nutzen die von der Lebensmittellobby errungenen Spielräume zur legalen Täuschung dankend aus. Denn nachdem die meisten Hersteller inzwischen gelernt haben, ihre Produkte korrekt zu deklarieren, verfallen immer mehr darauf, die Deklaration durch eine inhaltlich gegenläufige Blickfangwerbung - wie Pfanner mit den Physalisfrüchten - zu entwerten. Und da es offiziell „Recht“ ist, fehlt offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.

Denn auch wenn die Zutaten auf einer Verpackung vollständig und korrekt angegeben sind, kann die Bewerbung eines Produktes Verbraucher durchaus in die Irre führen. Gerade bei Verpackungen wie Tetra-Paks kann die Vorderseite Verbraucher in die Irre führen, ohne dass der Hersteller das durch eine Rückseite mit korrekter Deklaration heilen könnte. Denn der Verbraucher hat dann seine Kaufentscheidung bereits auf der Basis der Vorderseite getroffen, bevor er die Rückseite überhaupt zur Kenntnis nimmt.