Pressemitteilung 07.05.2003

foodwatch zu Künasts „Aktionsplan Verbraucherschutz“

Mit der Vorlage eines "Aktionsplans Verbraucherschutz" am 7.5.2003 greift Rot-Grün eine wichtige bürgerrechtliche Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf. Das Papier zeigt jedoch wenig Plan, sondern vielmehr ein Sammelsurium von vagen Ansätzen und Vorschlägen. Dies illustriert insbesondere der Lebensmittelbereich:

Notwendige Kennzeichen eines Aktionsplans sind

  • konkret definierte Ziele;
  • Zeitpläne und Meilensteine;
  • eindeutige Verantwortlichkeiten.

Dem Regierungspapier mangelt es

  • an Prioritätensetzung,
  • systematischer Identifikation von Missständen,
  • und einer grundlegenden Analyse der verschiedenen Rollen, Rechte und Pflichten des Verbrauchers.

Stattdessen werden unverbindliche und allgemeine Absichtserklärungen ("Schaffung eines neuen Lebensmittelgesetzbuches", "Verbesserung des Tierschutzes für mehr Lebensmittelsicherheit", "Entwicklung einer Konzeption zur Verbesserung der Importkontrollen bei Lebensmitteln nichttierischer Herkunft") neben Umsetzungsverpflichtungen europäischer Rechtsakte gestellt.

foodwatch fordert die Bundesregierung auf

  • zunächst die programmatischen Leitlinien der Verbraucherpolitik klarzustellen;
  • systematisch für jeden Themenbereich Ist- und Sollzustand zu dokumentieren;
  • zu erreichende Ziele und wichtige Meilensteine einschließlich des Zeithorizonts festzulegen;
  • die umfassende Partizipation der Verbraucher an den sie betreffenden Entscheidungen und Gremien (zum Beispiel Lebensmittelbuchkommission) sicherzustellen;

Für den Lebensmittelbereich insbesondere:

Die systematische Neuordnung des Futtermittelsektors zur Vermeidung von Gefahren für Mensch und Tier, unter anderem:

  • vollständige und offene Deklaration aller verwendeten Inhaltsstoffe;
  • eindeutige Vorschriften für Gewinnung, Transport, Lagerung und Verarbeitung aller Komponenten;
  • bei Importfuttermitteln verpflichtender Nachweis der Übereinstimmung der Anbaumethoden mit den Pestizid-Vorschriften der EU;
  • lückenlose Erfassung und Rückverfolgbarkeit auf allen Produktionsstufen bis hin zum Acker;
  • Sicherstellung der gesundheiltlichen Unbedenklichkeit aller Produktionsverfahren einschließlich zum Beispiel des Verbots der Direkttrocknung unter offenem Feuer wegen Dioxingefahr.

Strikte gesetzliche Regelungen für Fütterung und Haltungsbedingungen aller landwirtschaftlichen Nutztiere, unter anderem:

  • Positivliste aller zulässigen Futterinhaltsstoffe;
  • artgerechte und tiergesundheitlich unbedenkliche Futterrationen;
  • verbindliche Anforderungen an Flächenbedarf, Stallgröße und Haltungssystem für alle Nutztierarten einschließlich eindeutiger Produktkennzeichnungsvorschriften für Produzenten und Handel.

Wirkungsvolle und abschreckend hohe Strafandrohungen bei umwelt- und gesundheitsgefährdenden Verstößen auf allen Ebenen der Nahrungskette;

Die verpflichtende Einführung einer wahren und klaren qualitätsdifferenzierenden Kennzeichnung für Produzenten und Handel.

  • Das unglaublich billige, bislang heftig beworbene Sonderangebots-Schnitzel würde dann wahrheitsgemäß deklariert als "Schweineschnitzel aus Massenhaltung. Aufstallung auf Betonspalten ohne Auslauf, tiergesundheitsgefährdende Schnellmast, regelmäßige Medikamentengabe, industrielle Schlachtung. Umweltverschmutzung nicht im Preis enthalten".