Nachricht 01.08.2017

Französischer Verfassungsrat billigt CETA

Das CETA-Abkommen ist mit der Französischen Verfassung vereinbar – das hat das französische Verfassungsgericht, der Verfassungsrat, am Montag entschieden. Eine Hiobsbotschaft für die mehr als 150 französischen Abgeordneten sowie Senatorinnen und Senatoren, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, weil sie die in der französischen Verfassung verankerten Prinzipien der Vorsorge und der Gleichbehandlung durch CETA gefährdet sehen. Und für das foodwatch-Büro in Paris, das die Klage maßgeblich initiiert hatte. 

foodwatch Frankreich hatte die Initiative gemeinsam mit dem Veblen-Institut und der Stiftung Nicolas Hulot sowie renommierten Verfassungsrechtlern vorbereitet. Es handelte sich dabei um die erste Verfassungsbeschwerde gegen ein Handelsabkommen in Frankreich. Ohne auf die in der Klage dargelegten Risiken des europäisch-kanadischen Handelsabkommens im Detail einzugehen, wies der Verfassungsrat die Klage ab.

foodwatch Frankreich bedauerte, dass das Verfassungsgericht ein Handelsabkommen durchgehen lässt, das dauerhaft unsere demokratischen Spielregeln verändert und die Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union einschränkt, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu ergreifen.

Verfassungsrat billigt Schiedsgerichte 

Mit seinem Urteil hat der Verfassungsrat auch die in CETA vorgesehenen privaten Schiedsgerichte gebilligt, die von ausländischen Unternehmen angerufen werden können, wenn diese ihre Gewinne durch politische Entscheidungen in Gefahr sehen. Der Verfassungsrat hat daran nichts auszusetzen. Damit ignoriert er die abschreckende Wirkung, die solche Schiedsgerichte auf den Gesetzgeber ausüben können. Aus Angst vor hohen Schadenersatzforderungen wird es sich dieser zweimal überlegen, bevor er strengere Gesetze für Unternehmen beschließt. 

CETA bedroht Vorsorgeprinzip

Ein weiterer wichtiger Knackpunkt der Entscheidung des Verfassungsrats betrifft die mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips im Handelsabkommen. Der Verfassungsrat übernimmt hier voll und ganz die Argumentation der Europäischen Kommission. Laut EU-Kommission reicht das Recht der Europäischen Union aus, um die Umsetzung dieses Grundprinzips zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten. Drei europäischen Rechtswissenschaftlern zufolge, die eine Studie im Auftrag von foodwatch erstellt haben, bedroht der Handelsvertrag dagegen die Anwendung des Vorsorgeprinzips: Das vorsorgliche Verbot von Schadstoffen, deren Gefährlichkeit noch nicht mit letzter wissenschaftlicher Sicherheit belegt ist, wird durch CETA nahezu unmöglich gemacht.