Pressemitteilung 13.03.2019

Presse-Statement: foodwatch zu Lebensmittelüberwachung / Veröffentlichung von Hygieneverstößen

Zu dem Änderungsantrag von Union und SPD zum Lebensmittelrecht erklärt Oliver Huizinga, Leiter der Abteilung Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Die große Koalition tut geradezu so, als ob die Lebensmittelbehörden jetzt auf einmal schnell und umfassend über Hygienemängel informieren – dabei kommt auch mit der neuen Regelung nur ein Bruchteil aller Verstöße überhaupt jemals ans Tageslicht. Es bleibt dabei: Die Bürgerinnen und Bürger werden auch in Zukunft nur in Ausnahmefällen erfahren, wenn Lebensmittelbetriebe gegen Gesetze verstoßen. Denn die Hürden für Behörden, Verstöße publik zu machen, sind nach wie vor viel zu hoch. Das ist das Kernproblem, an das sich Union und SPD gar nicht erst herangetraut haben.

Länder wie Dänemark, Norwegen oder auch Wales zeigen seit Jahren, wie es besser geht: Dort werden immer alle Ergebnisse veröffentlicht, und zwar nicht nur versteckt auf irgendwelchen Behörden-Websites in den Untiefen des Internets, sondern per Aushang direkt an der Ladentür. Die Veröffentlichung ausnahmslos aller Lebensmittelkontrollergebnisse schafft Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, bietet einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an Hygienevorgaben zu halten und ist gleichzeitig die beste Werbung für alle sauber arbeitenden Unternehmen.“

Hintergrund:

Auch mit der jetzt geplanten Neuregelung des §40 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bleiben die Hürden für Lebensmittelbehörden, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Verstöße zu veröffentlichen, sehr hoch: Nur wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro verhängt wird UND die Behörden die Verstöße als „nicht unerheblich“ einstufen oder wiederholt verstoßen wurde, dürfen Behörden überhaupt etwas veröffentlichen. foodwatch kritisiert die Regelung als völlig unzureichend. Die Verbraucherorganisation fordert daher eine eindeutige rechtliche Vorgabe: Lebensmittelbehörden müssten per Gesetz dazu verpflichtet werden, immer ausnahmslos alle Lebensmittelkontrollergebnisse zu veröffentlichen, sowohl positive als auch negative. Erst das schaffe rechtliche Klarheit für die Behörden und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Vorbild müsse das erfolgreiche „Smiley-System“ in Dänemark sein. Dort erfahren Bürgerinnen und Bürger im Internet und direkt an der Ladentür anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in Lebensmittelbetrieben bestellt ist – egal ob Restaurant, Metzgerei oder Schulkantine. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert, von 30 auf rund 15 Prozent. Ähnliche Transparenzsysteme gibt es auch in Norwegen oder Wales – und auch dort sank die Quote der beanstandeten Betriebe nach Einführung der Transparenzregelung deutlich.