Pressemitteilung 04.04.2023

Deutsche Umwelthilfe und foodwatch leiten erstmals Rechtsverfahren zur Aberkennung der Zulassung von fünf besonders problematischen Pestiziden ein

  • DUH hat Widersprüche gegen die Zulassungen von fünf Pestizid-Produkten unter anderem mit Wirkstoff Glyphosat eingereicht und wird im Falle der Zurückweisung den Rechtsweg beschreiten
  • Erstmals sind Klagen von Umweltverbänden gegen die Zulassung von Pestizid-Produkten in Deutschland möglich, nachdem der Europäische Gerichtshof dies ausdrücklich für rechtens erklärt hat
  • Von foodwatch und DUH kritisierte Pestizid-Wirkstoffe zeichnen sich durch besondere Schädlichkeit für Mensch, Natur und Grundwasser aus und lassen sich teilweise nie wieder entfernen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und foodwatch gehen erstmals juristisch gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten vor. Dazu hat die DUH als ersten Schritt formale Widersprüche beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegen die Zulassungen mehrerer Pestizid-Produkte, unter anderem eines mit Glyphosat, eingereicht. Die DUH kündigte für den Fall der Zurückweisung der Widersprüche an, Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig zu erheben. 

Ziel der zunächst fünf Musterverfahren ist es, den Verkauf von Produkten mit besonders giftigen und umweltschädlichen Wirkstoffen in Deutschland zu stoppen. Bislang behinderte die Bundesregierung rechtswidrig und als Ergebnis von Industrieinterventionen Umweltverbände, die Zulassung von Produkten wie Pestizide gerichtlich überprüfen zu lassen. Im November 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer anderen Klage der DUH gegen die Bundesregierung entschieden, dass das aktuell noch im Umweltrechtsbehelfsgesetz auffindbare Verbot von Verbandsklagen gegen Produktzulassungen EU-rechtswidrig und nichtig ist. Vielmehr haben Umweltverbände basierend auf der Aarhus-Konvention durch dieses Urteil das Recht, gegen alle Typ- und Produktzulassungen mit schädlichen Umweltauswirkungen Klage erheben zu dürfen. 

Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in den Verfahren vertritt: „Es ist skandalös, dass die Bundesregierung mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz jahrelang unrechtmäßig verhindert hat, dass Umweltverbände die Zulassung von so umwelt- und gesundheitsschädlichen Produkten gerichtlich überprüfen lassen konnten. Das ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nun Geschichte. Deshalb können wir endlich gegen die rechtlich höchst fragwürdigen Zulassungen von hochgiftigen Mitteln vorgehen.“

Konkret gehen die Organisationen gegen die Herbizide Gardo Gold der Syngenta AG, Roundup Powerflex der Monsanto Deutschland GmbH, Tactic des Chemieunternehmens Adama und Elipris der Corteva GmbH München sowie gegen das Insektizid Sherpa Duo vor. Alle Produkte enthalten hoch toxische Wirkstoffe. Diese vergiften Gewässer, töten wichtige Nahrungspflanzen und dadurch Tiere und gelangen über Wasser und Nahrung auch in den menschlichen Körper. Teilweise lassen sich diese Stoffe nicht wieder aus der Umwelt entfernen. Die hiermit einhergehenden Gefahren für Umwelt und Gesundheit sind aus Sicht von DUH und foodwatch völlig inakzeptabel. Bereits zum Jahresanfang hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Aussicht gestellt, dass S-Metolachlor als Wirkstoff von Herbiziden wie Gardo Gold aufgrund der zu hohen Grundwasserbelastung keine erneute Wirkstoffgenehmigung erhalten wird. Während Frankreich direkt reagiert hat und die Produkte vom Markt nehmen will, bleibt das zuständige deutsche Amt untätig.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Vor 41 Jahren ist es mir noch gelungen, Politikerinnen und Politiker von der Notwendigkeit des Verbots ultragiftiger Pestizide wie seinerzeit die für das Vogelsterben am Bodensee verantwortlichen Pestizide mit dem Wirkstoff Endrin zu überzeugen. Die Macht der Chemiekonzerne hat seitdem so zugenommen, dass vor fünf Jahren der damalige CSU-Landwirtschaftsminister Schmidt die europaweite Glyphosatzulassung verlängerte und damit Bayer-Konzerninteressen exekutierte – entgegen der Absprache im Bundeskabinett. Dieser letzte Glyphosat-Skandal zeigte nebenbei auf, wer heute in Deutschland über die Bewertung und Zulassung giftiger Pestizide entscheidet: Nicht die Politik oder die Bundesämter, sondern die Industrie selbst. Wir werden sofort eine gerichtliche Entscheidung beantragen, sollte das Bundesamt diese und weitere der von uns kritisierten Produktzulassungen nicht aufheben. Und diese Verfahren werden nur die ersten sein.“

Annemarie Botzki von foodwatch: „Die Wirkstoffe in Pestiziden haben fatale Folgen für Verbraucher:innen, Tiere und Natur. Sie vernichten die Artenvielfalt und bleiben teilweise als nicht mehr zu entfernende Chemikalien für immer in unserem Wasser und unseren Körpern. Diese Giftstoffe dürfen nicht länger eingesetzt werden. Es braucht einen kompletten Pestizid-Ausstieg und diese Rechtsverfahren sind ein wichtiger, erster Schritt.“

Die DUH wendet sich gegen die Zulassungen folgender Produkte:
• Herbizid Roundup Powerflex von der Monsanto Agrar Deutschland GmbH mit dem Wirkstoff Glyphosat 
• Herbizid Gardo Gold vom Hersteller Syngenta AG mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin
• Herbizid Tactic vom Hersteller Adama mit den Wirkstoffen Diflufenican, Flufenacet und Pendimethalin
• Herbizid Elipris vom Hersteller Corteva GmbH München mit den Diflufenican, Flufenacet, Halauxifenmethyl und Cloquintocet
• Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS, SBM Life Science GmbH mit den Wirkstoffen Cypermethrin und Piperonylbutoxid 

Hintergrund:
In Pflanzenschutzmitteln enthaltene Wirkstoffe wie beispielsweise Glyphosat werden auf europäischer Ebene in einem politischen Prozess genehmigt. Gegen diesen Genehmigungsprozess können Umwelt- und Verbraucherschutzverbände juristisch vorgehen. Pestizid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten und verkauft werden, müssen jedoch von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zugelassen werden. Gegen diese Produkte richten sich nun die Verfahren.
 

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