Pressemitteilung 15.04.2014

Pressestatement: foodwatch zu Lebensmittelkontrollen / EU-Verordnung / Heutige Abstimmung im Europaparlament

Anlässlich der heutigen Abstimmung über eine Neufassung der EU-Kontrollverordnung im Europaparlament kommentiert Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, den Entwurf der Europäischen Kommission:

„Dieser Text darf niemals Gesetz werden! Die Pläne der EU-Kommission würden dazu führen, dass die Verbraucher kaum noch über Betrug und Gesundheitsgefahren in der Lebensmittelwirtschaft informiert werden. Die Europäische Kommission verkauft Geheimniskrämerei als Politik für die Bürger Europas. Was alle betrifft, müssen auch alle wissen dürfen. In den nun folgenden Trilog-Verhandlungen müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten beweisen, dass sie wirklich mehr Verbraucherschutz wollen. Sie müssen vorschreiben, dass alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden – in mehr als zehn Jahren hat sich das in Dänemark mit dem wegweisenden Smiley-System bewährt.“

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat einen im Gesetzentwurf für eine Novellierung der EU-Kontrollverordnung vorgelegt. Darin will sie in Form einer „Geheimhaltungspflicht“ vorschreiben, dass Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen nicht publik machen dürfen, wenn dies „den Schutz der geschäftlichen Interessen“ von Unternehmen „beeinträchtigen“ würde. Zwar soll eine Abwägung stattfinden, ob das öffentliche Interesse gegenüber den kommerziellen Interessen überwiegt – im Zweifel könnten sich die Beamten aus Sorge vor Klagen jedoch immer für die Geheimhaltung entscheiden.