Nachricht 06.07.2016

80 Prozent der Deutschen fordern Mitbestimmung des Bundestags bei TTIP und CETA

Der Bundestag muss über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA mitbestimmen – das fordern 80 Prozent aller Deutschen. Fast die Hälfte gab in einer repräsentativen Befragung an, durch beide Freihandelsabkommen Nachteile für Deutschland zu befürchten. Allgemein stehen die Deutschen dagegen durchaus positiv zum Thema Freihandel.

Vier Fünftel aller Deutschen fordern, dass der Bundestag über Freihandelsabkommen der Europäischen Union mitentscheiden darf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag von foodwatch und Campact durchgeführt hat. Demnach gaben 80 Prozent der Befragten an, der Bundestag müsse Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA zustimmen, 74 Prozent sahen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, 71 Prozent das Europaparlament.

Die Umfrageergebnisse sind umso aufschlussreicher, als sich die Deutschen nicht grundsätzlich gegen Freihandel aussprechen. So beurteilten über 90 Prozent der Befragten Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern als „eher gute“ oder „sehr gute“ Sache. Und über die Hälfte der mehr als 1.000 Befragten geht davon aus, dass - allgemein betrachtet - Freihandelsabkommen der Europäischen Union eher von Vorteil für Deutschland seien (53 Prozent).

Fast die Hälfte erwartet Nachteile durch TTIP und CETA

Geht es konkret um das europäisch-kanadische Abkommen CETA und um TTIP, den geplanten Vertrag zwischen EU und USA, so sieht das Stimmungsbild schon anders aus: Dann hat nur noch knapp ein Drittel (32 Prozent) eine positive Erwartungshaltung. Fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent) geht demgegenüber davon aus, dass mit TTIP und CETA eher Nachteile auf Deutschland zukommen.

Nach Ansicht von foodwatch zeigt das Votum eindeutig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Beteiligung des Europaparlaments, sondern auch eine Entscheidung der nationalen Parlamente fordern. Die Pläne der Bundesregierung, CETA ‚vorläufig‘ in Kraft zu setzen, ohne dass die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben, missachtet demzufolge den Willen der Bevölkerung.