Nachricht 05.11.2015

EFSA-Veröffentlichung am Donnerstag, den 12. November

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat auf ihrer Webseite bekannt gegeben, dass sie ihren Report zur Risikobewertung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat am nächsten Donnerstag, den 12. November 2015, veröffentlichen wird. Unter anderem auf Grundlage dieser Bewertung wird die EU-Kommission über die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für weitere 10 Jahre entscheiden. Die bisherige Zulassung läuft im Juni 2016 aus.

Die Bewertung der EFSA wird mit Spannung erwartet. Besonders wichtig ist die Frage, wie die Behörde die Einschätzung der Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation (IARC) bewertet. Diese hatten im März 2015 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft.

Nach einer gemeinsam von foodwatch und dem Umweltinstitut München gestarteten E-Mail-Aktion an EFSA-Präsident Bernhard Url hatte dieser in einer Antwort an foodwatch und die Unterzeichner zugesichert, dass die EFSA die WHO-Analyse berücksichtigen und auswerten werde. Der ursprüngliche Zeitplan hatte vorgesehen, dass die EFSA ihre Empfehlung an die Europäische Kommission unabhängig von der WHO-Studie abgibt.

foodwatch spricht sich gegen eine neue Zulassung von Glyphosat aus: Solange die Einschätzung der WHO nicht widerlegt werden können, lässt das Vorsorgeprinzip gar keine andere Möglichkeit, als Glyphosat vom Acker zu verbannen. Gleichzeitig muss die Europäische Kommission jedoch sicherstellen, dass auch anderen Pflanzenschutzmittel, bei denen es Hinweise auf oder sogar Belege für gesundheitliche Risiken gibt, die Zulassung entzogen wird.

foodwatch fordert:

  • Wenn es, ob bei Einzelwirkstoffen oder bei Präparaten in ihrer tatsächlichen Zusammensetzung, substantielle Hinweise auf Risiken gibt, dürfen diese nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Wurde einem Mittel die Zulassung bereits erteilt, so ist sie zu entziehen, wenn entsprechende Hinweise auftauchen.
  • Bei Glyphosat stehen seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum. Solange diese nicht widerlegt sind, fehlt jede Grundlage dafür, dem Wirkstoff eine erneute Zulassung auszusprechen.
  • Grundsätzlich muss auch allen anderen, potenziell schädlichen Mitteln – wie dem reproduktionstoxischen Totalherbizid Glufosinat – die Zulassung  sofort entzogen werden und nicht erst zum 30.9.2017, wenn die derzeit geltende Zulassung ausläuft. Dadurch wird auch die Gefahr gebannt, dass die Agrarwirtschaft beim Wegfall eines potenziell riskanten Mittels auf ein anderes, ebenfalls riskantes Mittel zurückgreift.
  •  Bei künftigen Zulassungsverfahren dürfen nur noch solche Einzelwirkstoffe und Präparate als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die transparent und unabhängig toxikologisch bewertet wurden und bei denen keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen.

Aus Sicht von foodwatch jederzeit vorzuziehen ist eine Landwirtschaft, die ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder etwa das Schwermetall Kupfer im Obstbau auskommt. Das gilt für die gesamte Landwirtschaft, egal ob konventionell oder ökologisch.