Nachricht 25.10.2017

EU-Ausschuss vertagt Entscheidung über Glyphosat

Die Entscheidung über die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat in Europa ist vertagt. Das zuständige Expertengremium der EU-Länder hat am Mittwoch in Brüssel nicht abgestimmt, wie die EU-Kommission mitteilte.

Das Herbizid gilt als sehr wirksam und wird weltweit massenhaft eingesetzt, belastet aber die Umwelt und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die bisherige Zulassung für Glyphosat in Europa läuft Ende des Jahres ab. Wird sie nicht erneuert, muss das Mittel vom Markt genommen werden.
 
Die EU-Kommission hatte ursprünglich die weitere Zulassung für zehn Jahre beantragt, war aber am Dienstag auf einen Vorschlag von fünf bis sieben Jahren zurückgegangen. Zuvor hatte das Europaparlament ein Verbot des Mittels bis 2022 gefordert. 

EU-Mitgliedsstaaten uneins über Zulassung

In dem für die Entscheidung zuständigen Expertengremium, dem sogenannten PAFF-Komitee, gab es bis kurz vor der Sitzung keine klaren Mehrheitsverhältnisse. Die Bundesregierung ist sich nicht einig: Umweltministerin Barbara Hendricks ist gegen eine weitere Zulassung, Landwirtschaftsminister Christian Schmidt dafür. Bei einer Abstimmung hätte sich Deutschland damit enthalten müssen. Die belgische Regierung teilte am Mittwoch mit, dass sie gegen eine Zulassung für weitere sieben oder zehn Jahre sei und sich der Forderung des Europaparlaments anschließe.

 

Wissenschaftler streiten über Gesundheitsrisiken

Der Wirkstoff wurde vom US-Konzern Monsanto entwickelt, den der deutsche Konkurrent Bayer übernehmen will. Dieses Milliardengeschäft wird derzeit von der EU-Kommission geprüft. Vertrieben werden Glyphosat-haltige Mittel aber auch von mehr als 40 weiteren Herstellern. Über mögliche Risiken durch den Unkrautvernichter wird seit Jahren gestritten. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte das Herbizid im März 2015 als «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ein. Andere Agenturen wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung BfR sehen hingegen kein von Glyphosat ausgehendes Risiko.

foodwatch fordert sofortiges Verbot

foodwatch fordert, dass das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip angewendet wird. Solange seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum stehen, darf Glyphosat keinen Tag länger auf den Äckern ausgebracht werden. Weil die Zulassungsverfahren bisher mangelhaft waren, gehören alle eingesetzten Pestizide auf den Prüfstand, beim konventionellen wie beim ökologischen Landbau. Nur transparente, unabhängige und konsequent am Vorsorgeprinzip orientierte Zulassungsverfahren stellen sicher, dass die Agrarwirtschaft nicht das eine potenziell riskante Mittel durch ein anderes, ebenfalls riskantes Mittel ersetzt.

Text: mit dpa. Foto: fotolia.com/Dusan Kostic - Iris Kaschl