Nachricht 29.05.2006

Gesetz ohne Folgen(abschätzung)

foodwatch hat die Auswirkungen des geplanten Verbraucherinformationsge­setzes (VIG) anhand konkreter Beispiele analysieren lassen. Fazit: Das Gesetz ist weitgehend wirkungslos. foodwatch bezieht sich dabei auf den Gesetzentwurf, der derzeit im Bundestag beraten wird und zu dem heute eine Anhörung des Verbraucherausschusses stattfindet.

Die möglichen Folgen eines Gesetzes müssen bereits während des Gesetzgebungsverfahrens analysiert und abgeschätzt werden – mittels einer sogenannten Gesetzesfolgenabschätzung. So schreibt es die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vor. Beim Verbraucherinformationsgesetz hat das Verbraucherministerium dies bisher jedoch versäumt. Erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Zu spät, meint foodwatch und hat deshalb  selbst eine Gesetzesfolgenabschätzung vornehmen lassen. In Form einer Synopse sind die wichtigsten Punkte und Anforderungen an ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz gegenübergestellt.

Regierungsentwurf garantiert keine Informationsrechte

Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther hat die Folgen des Regierungsentwurfes analysiert und mit denen des foodwatch-Entwurfes verglichen. Fazit: Der Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums ist eine Mogelpackung. Konkrete Fallbeispiele zeigen, dass Verbraucher auch mit diesem Verbraucherinformationsgesetz nicht erfahren dürfen, in welchen Produkten Gammelfleisch verarbeitet wurde oder welche Unternehmen bei Lebensmittelkontrollen schlecht abgeschnitten haben.

Auskunftserteilung kann sich bis zu fünf Jahre hinziehen

Ein effektives Verbraucherinformationsgesetz muss den Bürgern vor allem aktuelle Informationen garantieren. Denn Informationen, die Verbraucher nicht kurzfristig erhalten, sind gerade bei Lebensmitteln wertlos. Dies ist ein Hauptkritikpunkt am vorliegenden Entwurf des Bundesministeriums. Nur in Ausnahmefällen kann der Verbraucher kurzfristig Auskunft bekommen. Wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis er die angeforderten Informationen bekommt. Der Entwurf von foodwatch sieht als längste Frist für die Auskunftserteilung drei Monate vor.