Nachricht 10.12.2006

VIG tritt nicht in Kraft: Köhler verweigert Unterschrift

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht wie geplant im März 2007 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat dem Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seine Unterschrift verweigert.

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll es Bürgern ermöglichen, von Behörden Informationen einzufordern. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Sommer 2006 trotz zahlreicher Proteste verabschiedet.

Neben den Behörden von Bund und Ländern sollen die Bürger auch gegenüber Städten und Gemeinden Anspruch auf Auskunft haben. Deshalb hält Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz für nicht verfassungsgemäß. Denn nach der erst unlängst in Kraft getretenen Föderalismusreform darf der Bund den Städten und Gemeinden keine Aufgaben mehr übertragen. Dieses Recht steht nur noch den Bundesländern zu.

Damit Gesetze in Kraft treten, müssen sie vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Verweigert der Bundespräsident seine Unterschrift, tritt das Gesetz nicht in Kraft.

foodwatch fordert: Gelegenheit zur Nachbesserung nutzen

Die Kritik von Köhler bezieht sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. foodwatch kritisiert jedoch die unzureichenden Regelungen im neuen VIG. Das Gesetz schützt Unternehmen durch zahlreiche Ausnahmeregelungen. Verbraucher werden dadurch kaum besser gestellt als bisher.

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer hat nun angekündigt, so schnell wie möglich einen überarbeiteten Gesetzestext vorzulegen, der die rechtstechnischen Bedenken beachtet. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2007 über die Bühne gehen. foodwatch fordert, den vom Bundespräsidenten erzwungenen zweiten Anlauf auch für inhaltliche Nachbesserungen zu nutzen, nicht nur für formale. Ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz muss die Rechte der Bürger eindeutig in den Vordergrund stellen und ihnen kurzfristig den Zugang zu Informationen garantieren.