So zuckrig sind „Erfrischungsgetränke“ – immer noc...
Fotostrecke21.09.2018
So zuckrig sind „Erfrischungsgetränke“ – immer noch
foodwatch hat zum zweiten Mal den deutschen Markt der sogenannten Erfrischungsgetränke untersucht – 600 Produkte wurden auf Zuckergehalt und enthaltene Süßstoffe geprüft.
Das Ergebnis: Nach wie vor ist mehr als jedes zweite Getränk überzuckert – seit der ersten foodwatch-Markstudie im Jahr 2016 hat sich praktisch nichts geändert. 345 von 600 Produkten enthalten mehr als fünf Prozent Zucker. Das sind mehr als vier Zuckerwürfel pro 250 Milliliter-Glas! In Großbritannien müssten die Hersteller all dieser Getränke eine Abgabe zahlen.
Das zuckrigste Produkt auf dem deutschen Markt ist der vom Marktführer Coca-Cola vertriebene Energy Drink „Monster Energy Assault“: Die Halbliter-Dose enthält sage und schreibe 83 Gramm Zucker beziehungsweise 27 ½ Zuckerwürfel!
Unter den Top Ten der zuckrigsten Getränke im Test finden sich acht Energy Drinks. Kein Wunder, denn die bei Kindern und Jugendlichen besonders beliebten Aufputschgetränke weisen auch im Schnitt den höchsten Zuckergehalt auf (8,2 Prozent).
Die Top Ten der zuckrigsten Limonaden und Cola-Getränke führt die „Grape Soda“ vom Hersteller Temetum an (15 Prozent bzw. zwölfeinhalb Zuckerwürfel je 250ml-Glas), gefolgt von „Thomas Henry Spicy Ginger“ (14 Prozent bzw. elfeinhalb Zuckerwürfel je 250ml-Glas), „Tem’s Root Beer“ von Temetum und der „Vielanker Cola“ (beide 13,4 Prozent bzw. elf Zuckerwürfel je 250ml-Glas).
Erfrischungsgetränke, die weder Zucker noch Süßstoffe enthalten, sind auf dem deutschen Getränkemarkt Mangelware: Gerade 13 von 600 Produkten (2 Prozent) sind zucker- und süßstofffrei.
In Großbritannien hat die „Limo-Steuer“ dazu geführt, dass die Hersteller den Zuckergehalt deutlich gesenkt haben. Enthält eine Fanta dort heute noch 4,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, sind es in Deutschland fast doppelt so viel (9,1 Gramm)! Damit die Hersteller den Zucker nicht einfach durch Süßstoffe ersetzen, fordert foodwatch für Deutschland eine „Limo-Steuer“, die auch Süßstoffe umfasst.