Pressemitteilung 04.06.2015

Presse-Statement: foodwatch zu Teekanne / Urteil des Europäischen Gerichtshofs / Verbrauchertäuschung

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dem Verfahren um einen Früchtetee des Herstellers Teekanne erklärt Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei der Verbraucherorganisation foodwatch:

"Wie traurig, dass Verbraucherschützer wegen einer einzigen Werbelüge erst bis zum Europäischen Gerichtshof klagen müssen - während zig andere Werbelügen weiter ganz legal verkauft werden können. Wir brauchen endlich strengere Regeln für eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung, denn Irreführung und Verbrauchertäuschung sind im Supermarkt leider die Regel und nicht die Ausnahme. foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan mit konkreten gesetzlichen Maßnahmen vorgelegt, mit denen Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können. Eine verständliche Aromen-Deklaration, realistische Produktabbildungen, klare Nährwert- und Herkunftsangaben oder mehr Informationen zum Einsatz von Agrar-Gentechnik - es ist allein eine Frage des politischen Willens, endlich bessere Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung vorzuschreiben. Doch die Politik kuscht vor der Lebensmittelwirtschaft - und der Verbraucher ist der Dumme."

Hintergrund:

Der 15-Punkte-Plan von foodwatch im Detail: www.foodwatch.de/15punkte (direkt als pdf: http://bit.ly/PTTV7s)