Pressemitteilung 23.01.2017

EU-Kommission bestätigt: Mineralöle in Lebensmitteln können Krebs auslösen und Erbgut schädigen – Verbraucher werden trotzdem nicht geschützt

Die Europäische Kommission hat Gesundheitsgefahren durch Mineralölverunreinigungen in Lebensmitteln offiziell anerkannt – will aber dennoch keine konkreten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ergreifen. Das geht aus einer Stellungnahme vom 16. Januar 2017 an die EU-Mitgliedsstaaten hervor. Darin bestätigt die Kommission zwar, dass sogenannte aromatische Mineralöle (MOAH) erbgutverändernd und krebserregend wirken können, empfiehlt aber trotzdem keine Schutzmaßnahmen. Stattdessen solle das Problem in den nächsten Jahren weiter untersucht werden. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte, die Bürgerinnen und Bürger in Europa würden damit weiter erheblichen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. 

„Die Kommission erkennt hochoffiziell an, wie gefährlich Mineralöle in Lebensmitteln sind. Doch anstatt endlich für wirksamen Schutz zu sorgen, soll – gemeinsam mit der Industrie – noch jahrelang weiter beobachtet, untersucht, geprüft werden. Die Leidtragenden sind die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Johannes Heeg von foodwatch. „Mit keiner Silbe fordert die EU-Kommission konkrete Schutzmaßnahmen von der Lebensmittelwirtschaft ein. Dabei ist das Problem seit Jahren bekannt und Lösungen liegen längst auf dem Tisch.“

foodwatch forderte die Europäische Kommission erneut auf, sogenannte „funktionelle Barrieren“ für alle Lebensmittelverpackungen aus Papier vorzuschreiben, sowie Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln zu erlassen. Über eine E-Mail-Protestaktion unter www.mineraloel-aktion.foodwatch.de unterstützen bereits mehr als 110.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden die Forderung an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis.

Aromatische Mineralöle (MOAH) stehen laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unter Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu sein; die sogenannten gesättigten Mineralöle (MOSH) reichern sich in den Körperorganen an und können diese schädigen. Beide gehören zu den Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW). Die Europäische Kommission hat jetzt in einer Empfehlung an die EU-Mitgliedsländer die Gesundheitsgefahren anerkannt – als Maßnahmen allerdings nur eine weitere „Beobachtung“ empfohlen: „Aromatische MKW können als genotoxische Karzinogene wirken, während einige gesättigte MKW sich im menschlichen Gewebe anreichern und zu Nebenwirkungen in der Leber führen können.“ Deshalb sei es wichtig, „für eine Überwachung von MKW zu sorgen, um die relative Belastung von Lebensmitteln [...] besser zu verstehen.“ Die Empfehlung der Kommission: Jeder europäische Mitgliedstaat solle „unter aktiver Beteiligung von Lebensmittelunternehmern“ Tests durchführen und die Ergebnisse bis Februar 2019 an die EU weiterreichen.

foodwatch kritisierte, es mangele nicht an Testergebnissen, sondern an wirksamen gesetzlichen Maßnahmen. Zahlreiche Laboranalysen – beauftragt von foodwatch, aber auch etwa von Stiftung Warentest oder von Landesbehörden in Deutschland – hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Mineralölverunreinigungen in Lebensmitteln nachgewiesen. Zudem liegen unzählige im Auftrag der Lebensmittelindustrie durchgeführte Laboranalysen vor.

Mineralöle können auf verschiedenen Wegen in Lebensmittel gelangen – beispielsweise beim Anbau oder Transport. Eine wesentliche Quelle für Verunreinigungen sind Verpackungen aus Altpapier: Darin enthaltene Mineralöle aus Druckfarben sowie etliche andere gefährliche Substanzen wie Weichmacher und Lösungsmittel können auf Lebensmittel übergehen.