Pressemitteilung 16.05.2017

Presse-Statement zu EuGH-Urteil/Freihandelsabkommen/EU/Singapur

Berlin, 16. Mai 2017. Zur jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur zustimmen müssen, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin der Verbraucherorganisation foodwatch:
 
"Das EU-Singapur-Abkommen gehört wie TTIP und CETA zu einer neuen Generation von Freihandelsverträgen, mit Regelungen, die unser tägliches Leben betreffen, wie dem Gesundheitsschutz, Lebensmittelstandards oder Arbeitnehmerrechte. Dass die nationalen Parlamente an dem Abschluss dieser Abkommen beteiligt werden müssen, ist unabdingbar. Die wichtige Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs kommt allerdings viel zu spät, denn der Vertrag ist längst ausverhandelt: Wäre ein Alleingang der EU von Anfang an ausgeschossen gewesen, hätte es eine viel breitere öffentliche Debatte über das Abkommen gegeben. Dieser Zug ist abgefahren."

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU geebnet. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Entscheidung der EU-Richter gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission. Diese hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist. Die Kommission befürchtet, dass die europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das Europaparlament sondern auch Parlamente in Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Theoretisch würde nämlich bereits das Nein eines nationalen Parlaments genügen, um ein Freihandelsprojekt zu stoppen.