Pressemitteilung 11.03.2010

Tiermehl-Schmuggler kommt mit Bußgeld davon – Verfahren gegen Exporteur von Rindermehl mit potenziellem BSE-Risiko eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat das Ermittlungsverfahren gegen den Beteiligten eines illegalen Rindermehl-Handels eingestellt. Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hatte das Exportgeschäft mit dem potenziell BSE-riskanten Material ausführlich dokumentiert und im Frühjahr 2008 Anzeige gegen den Händler Friedrich von Schönfels, Chef der Fehmarner Firma SubsTrade erstattet. Dieser kann nun nach Zahlung eines Bußgeldes von 5000 Euro nicht weiter belangt werden. Warum keine Anklage erhoben wird, hat die Staatsanwaltschaft nicht bekannt gegeben. Zudem lehnte sie einen Antrag auf Akteneinsicht ab. Dagegen hat foodwatch heute Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft erhoben.

Tiermehl der europäischen Risiko-Kategorie 2 stammt von kranken oder verendeten Tieren. Es darf wegen seiner potenziellen BSE-Gefahren nach EU-Recht zwar als Düngemittel eingesetzt, aber weder exportiert noch an Nutztiere verfüttert werden. foodwatch hatte 2008 den illegalen Export von 500 Tonnen Rindermehl dieser Kategorie von der Tierkörperbeseitigungsanlage Hardheim (Baden-Württemberg) über Antwerpen bis nach Georgetown in Malaysia verfolgt, wo es zur Verfütterung an landwirtschaftliche Nutztiere bestimmt war. Der Exporteur, die SubsTrade GmbH, hatte das Material falsch als „mineralisches oder chemisches Düngemittel“ deklariert. „Wenn solche illegalen Exportgeschäfte nicht verhindert werden, ist es ein Leichtes, BSE-Risikomaterial auch zurück in die menschliche Nahrungskette zu schmuggeln“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. „Fleisch, das mit solchem Material hergestellt wurde, kann ohne Weiteres bei uns in Europa auf die Teller gelangen.

Mit Unverständnis reagierte foodwatch daher auf die Entscheidung der Ermittlungsbehörden. Wolfschmidt: „Der illegale Handel war sogar mit Fernsehbildern nachgewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht Anklage erhebt, sondern den Exporteur mit einem nicht nennenswerten Bußgeld davon kommen lässt.“ foodwatch will daher anhand der Akten prüfen, wie es zu dieser Entscheidung kam. Ein Anspruch auf Akteneinsicht leitet sich aus dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und der Strafprozessordnung ab.