Nachricht 05.10.2004

Urteil: McDonald's darf weiter über Gentech-Einsatz täuschen

Eine foodwatch-Klage gegen McDonald's ist vom Oberlandgericht München in zweiter Instanz gescheitert. Irreführende Aussagen des Fastfood-Konzerns über die angebliche Transparenz beim Gentechnik-Einsatz bleiben damit weiter erlaubt.

Die Versprechen von McDonald’s und die Burgerwirklichkeit passen nicht zusammen. In seiner Antwort an die Mitmacher der foodwatch-Protestaktion Burgerbewegung schreibt McDonald's unter anderem: „Bedenken von Verbrauchern über die Verwendung von gentechnisch veränderten Zutaten im Tierfutter sind uns bekannt. Daher haben wir unsere Lieferanten angewiesen, Soja oder Mais aus nicht gentechnisch veränderten Sorten zu beschaffen.“

Falsche Versprechen

In einer Werbebroschüre versprach McDonald's zudem „Transparenz bei Bio- und Gentechnik“: „Sollten diese Techniken in der Zukunft eingesetzt werden, dann nur, wenn die Unbedenklichkeit sichergestellt ist. Die Gäste werden in jedem Fall darüber aufgeklärt.“ Damit erweckt der Fast-Food-Konzern den Eindruck, dass er sich akut um Tierfutter ohne Gentechnik bemühen und die Kunden vollständig über den Einsatz von Gentechnik aufklären würde. Bei McDonald's sieht man sich jedoch auf foodwatch-Nachfrage außer Stande, tatsächlich gentechnikfreie Fütterung von seinen Zulieferern einzufordern. Und in keiner McDonald's-Filiale werden Verbraucher darüber informiert, dass das Fleisch der Burger von Kühen stammt, die Gentechnik-Futter gefressen haben.

Unterlassung irreführender Aussagen verlangt

foodwatch hat McDonald’s aufgefordert, die irreführenden Behauptungen in dem Antwortschreiben an die Mitmacher der Burgerbewegung und in der Werbebroschüre zu unterlassen. Zunächst außergerichtlich durch eine anwaltliche Abmahnung, dann auf gerichtlichem Weg. In erster Instanz hatte das Landgericht München die Beschwerde von foodwatch abgelehnt. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil heute in zweiter Instanz bestätigt.

Antrag abgelehnt – schwache Begründung des Gerichts

Die Gerichte begründeten ihre Ablehnung folgendermaßen: Ein „durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher“ würde das Versprechen von Transparenz bei Gentechnik nur auf „verarbeitete Endprodukte“ beziehen. Denn diesem Punkt vorangehend formulierte McDonald's: „Das Ziel ist, dass jedes McDonald's Produkt über alle Stufen der Herstellung und des Transports bis zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann.“ Aus dieser Formulierung gehe hervor, dass eine Rückverfolgbarkeit im Moment nicht möglich sei, denn ein Ziel beschreibe schließlich ein „zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erreichtes Ergebnis“. Daher sei klar, dass über die Verwendung von Gentechnik-Futter eben keine Aussage gemacht werden könne. Auch aus der Formulierung der E-Mail könne der durchschnittlich informierte Verbraucher nicht folgern, dass McDonald's seine Lieferanten aktuell und bindend anweise, Futtermittel ohne Gentechnik einzusetzen.

foodwatch hält die Begründung für falsch. Der durchschnittlich informierte Verbraucher erkennt nicht ohne Weiteres, dass McDonald's mit seinen vollmundig klingenden Versprechungen eigentlich nichts aussagen will. Die Begründung spiegelt wieder, dass Gerichte die Informationsrechte der Verbraucher in wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen völlig unzureichend gewichten – auch in so fundamentalen, die Gesellschaft berührenden Fragen wie beim Einsatz von Gentechnologie. So wird es Konzernen ermöglicht, Verbraucher zu täuschen und sich mit leeren Phrasen positiv darzustellen.