Nachricht 10.05.2014

Citronensäure geht, Zuckergranulat bleibt

Nach der Kritik von foodwatch und einem „Goldenen Windbeutel“ für die dreisteste Werbelüge des Jahres 2012 nahm Claus Hipp seine Hipp-Zuckergranulat-Früchtetees für Kleinkinder ab dem 12. Monat vom Markt. Unter dem Namen seiner Tochterfirma Bebivita verkauft er ein praktisch gleiches Produkt jedoch einfach weiter. foodwatch forderte Claus Hipp deshalb auf, seinem vorgeblichen Anspruch gerecht zu werden und auch die Bebivita Zuckergranulat-Früchtetees vom Markt zu nehmen. Das verweigert Hipp bis heute, allerdings hat er die Rezeptur des Tees überarbeitet.

„Kindgerecht“ und „gesund“ sollen die Produkte der Firma Hipp sein, schließlich wollen Eltern für ihre Kinder nur das Beste. Einen Kleinkind-Tee in Form von Granulat aus fast purem Zucker anzubieten widersprach freilich nicht nur allen Ernährungsempfehlungen – es passte auch so gar nicht zu Hipps eigenem Anspruch. foodwatch hatte dies 2012 kritisiert, tausende Verbraucher haben sich beim Unternehmen beschwert, am Ende verliehen wir ihm den Goldenen Windbeutel für die dreisteste Werbelüge des Jahres. Claus Hipp war eingeschnappt - reagierte aber auf die Kritik und ersetzte die Zucker-Tees durch kindgerechte Tees im Beutel – ohne Zuckerzusatz. Ein fantastischer Erfolg des Verbraucherprotests – dachten wir...

Ein Jahr später stellten wir fest: Claus Hipp hatte sich keineswegs von den süßen Tees für Kleinkinder verabschiedet! Mit seiner Tochterfirma "Bebivita" vermarktet er süße Instant-Tees einfach weiter – und sogar mit einem Zusatzstoff versehen, den Hipp selbst als „zahnschädigend“ bezeichnet: Citronensäure E330.

Etwa 15.000 Verbraucher unterzeichneten daraufhin eine foodwatch E-Mail-Aktion und forderten Claus Hipp auf, die zweifelhaften Produkte endgültig vom Markt zu nehmen. An dem Zuckergranulat hält Claus Hipp bis heute fest. Lediglich den zahnschädigenden Zusatzstoff Citronensäure hat er nun aus dem Bebivita-Produkt verbannt sowie die Kennzeichnung auf der Produktvorderseite minimal angepasst.

Wenn Verbraucherprotest nicht weiterhilft, muss der Gesetzgeber eingreifen. Es braucht klare Vorgaben für Kinderlebensmittel. Nur gesunde und kindgerechte Produkte sollten als Kinderprodukte vermarktet werden dürfen. Diese Forderung ist Teil des foodwatch 15-Punkte-Plans gegen legale Verbrauchertäuschung. Unterzeichnen Sie jetzt unsere E-Mail-Aktion an das Bundesernährungsministerium: