Nachricht 14.11.2014

Gutachten: TTIP steht besserer Gentechnik-Information im Weg

Die geplanten Freihandelsabkommen werden keine Auswirkungen auf Verbraucherrechte in Europa haben? Von wegen! In einem Gutachten kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu einem anderen Ergebnis. Demnach könnten TTIP und CETA zum Beispiel eine bessere Gentechnik-Kennzeichnung verhindern.

Mehrere Medien berichteten über ein vertrauliches Gutachten der Parlaments-Wissenschaftler, in Auftrag gegeben vom Grünen-Abgeordneten Harald Ebner. Die Einschätzung ist offenbar hinreichend klar: Die geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA, bereits ausgehandelt) und den USA (TTIP, noch in Verhandlungen) sind völkerrechtliche Verträge – und als solche stechen sie EU-Sekundärrecht aus. Was sperrig klingt, hat so konkrete wie brisante Folgen: Künftige Gesetze müssen kompatibel mit den Abkommen sein oder auf Zustimmung beim Freihandelspartner stoßen. Andernfalls werden sie ausgehebelt.

Verbesserte Gentechnik-Kennzeichnung unmöglich?

foodwatch liegt das Gutachten im Original zurzeit nicht vor. Stimmt es, was etwa Spiegel Online und die Berliner Zeitung schreiben, dann macht die Analyse am Beispiel Gentechnik klar, welche Folgen TTIP und CETA für die Verbraucherpolitik haben könnten.

Denn hier haben die USA und die EU unterschiedliche Traditionen. Während jenseits des Atlantiks Agrargentechnik bei Lebensmitteln nicht gekennzeichnet werden muss, so müssen in Europa genveränderte Pflanzen als solche deklariert werden. Immerhin – denn unklar bleibt auch hier, bei welchen Tierprodukten gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden. Verbraucher tappen mangels Kennzeichnung im Dunkeln. Allerdings gibt es immer wieder Bestrebungen, dies zu ändern und eine umfassende Kennzeichnungspflicht für Agrargentechnik vorzuschreiben. Entsprechend legte sich auch die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag fest.

Risiko für Klagen aus Kanada und den USA

Ob eine solche Regelung möglich ist, stellt das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes den Berichten zufolge in Zweifel. Es bestünde das „Risiko entsprechender Klagen der USA bzw. Kanadas“, falls Fleisch, Milch, Käse oder Eier von Tieren, die mit genveränderten Mais- oder Sojapflanzen gefüttert wurden, kennzeichnungspflichtig würden, zitiert Spiegel Online aus der Expertise. Eine Verbesserung der Kennzeichnung könne mit „völkerrechtlichen Verpflichtung der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des TTIP-Abkommens bzw. des CETA kollidieren“. Und die Position der US-Amerikaner ist klar: Sie sehen schon in den bisherigen Kennzeichnungspflichten für genveränderte, pflanzliche Lebensmittelzutaten vor allem eines: ein Handelshemmnis für amerikanische Produkte.