Nachricht 14.09.2015

Aufklärungskampagne statt Regulierung

foodwatch hat die Ankündigung von Bundesernährungsminister Christian Schmidt kritisiert, anstelle von Regulierungsmaßnahmen nur eine Aufklärungskampagne über die Risiken von Energy Drinks zu starten. Dies ist verfehlt, schließlich warnen Gesundheitsexperten weltweit vor den stark koffeinhaltigen Lifestyle-Getränken. Besonders die kleineren, hochkonzentrierten Energy Shots stehen in der Kritik.

foodwatch kritisiert: Ernährungsminister Schmidt bürdet die Kosten für riskante Produkte der Allgemeinheit auf, um bloß keine Entscheidung gegen die Interessen von Red Bull & Co. treffen zu müssen. Der Minister erkennt zwar das Risiko der Getränke – doch was dann folgt, ist eine bemerkenswerte Form von Politikverweigerung: Die Hersteller dürfen ihre Energy Shots und Energy Drinks weiterhin ungehindert an Kinder und Jugendliche verkaufen, weil Herr Schmidt mit Steuergeldern eine Kampagne finanziert und über die Risiken aufklärt.

Keine Energy Drinks an Kinder!

foodwatch forderte eine Altersgrenze für Energy Drinks ab 18 Jahren sowie ein Verbot der hochkonzentrierten Shots.


Gesundheitsexperten fordern Altersgrenze

Energy Drinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht. Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten im Oktober 2014 eine Studie zu den Gesundheitsrisiken veröffentlicht und ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche ausdrücklich empfohlen. Dennoch lehnte Bundesernährungsminister Christian Schmidt regulative Maßnahmen ab.

Energy Drinks besonders bei jungen Menschen beliebt

Einer im Mai 2015 publizierten Studie der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zufolge konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energydrinks. Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Besonders kritisch sehen Experten die kleineren, stark konzentrierten Energy Shots. Deren Koffeinkonzentration ist nur aufgrund eines rechtlichen Kniffs zulässig: Statt als Lebensmittel wurden sie als „Nahrungsergänzungsmittel“ definiert. Damit wurden die für Lebensmittel geltenden Höchstgrenzen außer Kraft gesetzt, die Gefahr einer Überdosierung ist besonders groß.