Nachricht 23.11.2017

15 Jahre EU-Lebensmittelrecht: Skandale bleiben programmiert

Beim europäischen Lebensmittelrecht klaffen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gravierende Lücken. Die Leitprinzipien der vor 15 Jahren verabschiedeten EU-Basisverordnung sind bis heute nur mangelhaft umgesetzt, so das Ergebnis einer neuen foodwatch-Analyse.

Das Vorsorgeprinzip als Grundpfeiler des gesundheitlichen Verbraucherschutzes findet in der Praxis kaum Anwendung. Mangelnde Informationspflichten von Unternehmen und Behörden öffnen auch in Zukunft Tür und Tor für Lebensmittelskandale. Skandale wie Pferdefleisch-Lasagne und Fipronil-Eier, Gesundheitsgefahren durch Pestizide wie Glyphosat und die tägliche Irreführung im Supermarkt sind traurige Realität — auch 15 Jahre nach Inkrafttreten des allgemeinen europäischen Lebensmittelrechts.

Porträtfoto von Thilo Bode
„Die Umsetzung des Lebensmittelrechts wird bisher zu stark von den ökonomischen Interessen der Lebensmittelkonzerne bestimmt. Damit muss Schluss sein. Das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Schutz der Gesundheit und auf Schutz vor Täuschung muss endlich durchgesetzt werden“.
Thilo Bode Direktor von foodwatch International

Europäisches Lebensmittelrecht muss weiterentwickelt werden

Die EU-Kommission will am kommenden Montag in Brüssel mit hochrangigen Experten über die künftigen Weichenstellungen der EU-Basisverordnung des Lebensmittelrechts diskutieren. Im Wesentlichen müssen drei Mängel in der Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung behoben werden:

  • Erstens müssen die eindeutigen Vorschriften des Allgemeinen Lebensmittelrechts endlich konsequent durchgesetzt werden, wie das Vorsorgeprinzip oder die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.
  • Zweitens müssen bestehende Schwächen beseitigt werden, zum Beispiel die völlig unzureichenden Informationspflichten seitens der Behörden und Unternehmen.
  • Und drittens müssen aktuelle Fehlentwicklungen, wie der internationale Lebensmittelbetrug, durch effektive gesetzliche Maßnahmen bekämpft werden.