Nachricht 06.09.2019

Kelloggs unzulässige Gesundheitswerbung

Der Lebensmittelkonzern Kellogg wirbt mit einem unzulässigen Werbeversprechen für Frühstücksflocken. foodwatch hat deshalb Beschwerde beim Deutschen Werberat eingereicht. Der niederländische Werberat hat in dem gleichen Fall bereits entschieden und die Werbung kritisiert.

„Ohne Zuckerzusatz“ – mit diesem Versprechen bewirbt der Lebensmittelriese Kellogg seine „Crunchy Müslis“, eine relativ neue Produktlinie im deutschen Handel. Was auf dem ersten Blick nicht ersichtlich ist: Die Müslis sind mit Dattelpaste gesüßt, welche überwiegend aus Zucker besteht.  Das ist Verbrauchertäuschung und obendrein ein Verstoß gegen die europäische Verordnung zu Gesundheitswerbung. Hersteller dürfen dem Gesetz nach nur dann mit dem Versprechen „ohne Zuckerzusatz“ werben, wenn das betroffene Produkt keine zugesetzte Zuckerart „oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält“.

In den Niederlanden wurde Kellogg bereits gerügt

Der niederländische Werberat hat bezüglich der gleichen Produktlinie einen Verstoß gegen die besagte EU -Verordnung festgestellt und die Werbung von Kellogg kritisiert. Kellogg rechtfertigte seine Werbung zwar damit, dass die zugefügte Dattelpaste für die Konsistenz des Produkts verwendet würde und nicht in erster Linie zum Süßen des Produkts. Der Werberat bezweifelte dies jedoch in seinem Urteil: Die Dattelpaste trage zu einem Großteil dazu bei, dass die Crunchy Müslis zu 12 bis 15 Gramm pro 100 Gramm aus Zucker bestünden. Deswegen sei die Werbeaussage „no added sugar“ (ohne Zuckerzusatz) laut dem niederländischen Werberat nicht zulässig.

Deutscher Werberat muss folgen

foodwatch forderte den Deutsche Werberat in seiner Beschwerde auf, dem Votum des niederländischen Werberats zu folgen. In Deutschland betroffen sind die Crunchy Müslis in den Sorten „Apricot & Pumpkin Seed“, „Coconut & Cashew“ sowie „Cacao & Hazelnut“. Die Kritik von foodwatch: „Kellogg tischt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern eine dreiste Werbelüge auf und schert sich offenbar nicht um europäische Vorgaben.Wenn ‚ohne Zuckerzusatz‘ auf einem Produkt steht, darf auch kein Zuckerzusatz drin sein. Auch wenn Dattelpaste gesund klingt – in den Flocken landet sie nur wegen des Zuckergehalts."

Der Deutsche Werberat besteht aus Akteuren der Werbe- und Lebensmittelwirtschaft. Er entscheidet über Verstöße gegen seinen eigens formulierten Verhaltenskodex. Dazu gehören spezielle Regeln zu Lebensmitteln, zu Kinder- und Alkoholwerbung sowie Werbung mit herabwürdigenden oder diskriminierenden Inhalten. Gemäß der „Verhaltensregeln Lebensmittel“ möchte der Werberat zudem „sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden“ und verweist auch „insbesondere“ auf die EU-Verordnung zu Gesundheitswerbung für Lebensmittel. Von insgesamt 357 geprüften Werbemaßnahmen im ersten Halbjahr 2019 kritisierte das Gremium 67 Fälle. In fünf Fällen wurden öffentliche Rügen ausgesprochen, weil sich die Unternehmen zunächst nicht einsichtig zeigten.