Nachricht 27.05.2021

Ekel-Skandal in bayerischer Malzfabrik

KBLV

Bayerische Kontrollbehörden haben schwere Hygiene-Mängel in der Malzfabrik Johann Zeitler festgestellt – aber die Öffentlichkeit nicht informiert. Die Staatsregierung muss Konsequenzen aus dem Fall ziehen!

Massiver Schimmelbefall an Decken, Wänden und Türen: Was die Kontrolleure der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) Anfang Februar in der Malzfabrik Johann Zeitler vorfanden, war unappetitlich. Trotz der schwerwiegenden Mängel verhängte die Behörde jedoch kein Bußgeld und hielt die Ergebnisse geheim – ein eklatantes Versäumnis. Erst foodwatch und der Bayerische Rundfunk machten die Dokumente am heutigen Donnerstag öffentlich.

Die Malzfabrik Johann Zeitler beliefert nach eigenen Angaben bundesweit 50 Brauereien, darunter auch Augustiner.

Schimmel, wohin das Auge reicht in einer Malzfabrik für das berühmte Bayerische Bier – ein Hygiene-Skandal der Superlative. Der größere Skandal ist jedoch, dass die Kontrollbehörde die katastrophalen Zustände verschwiegen hat.
Oliver Huizinga Leiter Recherche und Kampagnen

Behörden sind nach den Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches dazu verpflichtet, bei „nicht unerheblichen“ oder „wiederholten“ Hygienemängeln die Öffentlichkeit zu unterrichten, sofern ein Bußgeld von „mindestens 350 Euro“ zu erwarten ist. Der Fall Zeitler macht deutlich, dass die Behörden die Veröffentlichungspflicht einfach umgehen könnten, indem sie kein Bußgeld verhängen.

Bayern braucht ein Transparenz-System

Bayerns Staatsregierung darf das nicht länger hinnehmen und muss die notwendigen Schlüsse aus dem Ekel-Skandal ziehen: Per Landesgesetz muss die Staatsregierung dafür sorgen, dass künftig alle Kontrollberichte konsequent veröffentlicht werden. Erfahrungen aus Dänemark, Norwegen oder Wales zeigen, dass Betriebe dadurch einen Anreiz bekommen, sich an die Hygiene-Regeln zu halten. In Dänemark hat sich nach Einführung eines Transparenz-Systems die Beanstandungsquote in Betrieben halbiert.

Die bayerische KBLV erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass nach wie vor Teile des Betriebes gesperrt seien. Das Malz, das sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in der Mälzerei befand, durfte nicht in Umlauf gebracht werden.